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Wasserzinsen

Obwohl Herr Hediger unter dem vielversprechenden Titel seiner Kolumne «Ein Schlüssel für die Zukunft», gerade eben diesen Schlüssel zur Lösung des Wasserzinsproblems nicht mitliefert, gehe ich insoweit mit ihm einig, dass in dieser Angelegenheit die letzten Worte noch nicht gesprochen sind, auch wenn es derzeit ruhig ist an dieser Front.
Es seien Ideen gefragt, die auch in einem unsicheren Marktumfeld für Konzessionsgeber und Kraftwerkunternehmen als Chance gesehen werden.
Ideen gibt es durchaus! Gerne verweise ich auf meinen Leserbrief vom 15. März 2017:
Die Wasserzinsen und weitere Abgaben belasten nachweislich die Jahresrechnungen der Schweizer Kraftwerkunternehmen mit bis zu 30% der gesamten Jahreskosten und stellt damit bei vielen Unternehmen den grössten Ausgabeposten dar. Auf der anderen Seite halten die Kraftwerksgesellschaften wegen des enormen ökonomischen Drucks mit Investitionen zurück und die hehren Ziele der Energiestrategie sind bereits heute Makulatur, zumindest was den Zubau von Wasserkraftpotential betrifft.
Auf der anderen Seite ist es unbestritten – und auch da bin ich mit Herrn Hediger einig – steht den Konzessionsgebern eine angemessene Entschädigung für die zur Verfügung Stellung ihrer Gewässer für die Wasserkraftnutzung zu.
Ein Blick auf die Handhabung der Abgaben auf fossilen Energieträgern mag einen Lösungsansatz bieten: die Abgaben auf diesen Energieträgern, insbesondere auf Treibstoffen werden gänzlich vom Konsumenten getragen. Zudem sind die Preise in diesem Sektor derart volatil, dass die Preise an der Zapfsäule innert weniger Tage Sprünge von mehreren Prozentpunkten vollziehen können, ohne dass dies irgendwelche Reaktionen hervorrufen würde.
Zum Vergleich: das Umlegen der Wasserzinsen auf den Endverbraucher würde den Strompreis gerade einmal um ca. 1 Rp. Erhöhen. Treibstoffpreise variieren innert weniger Wochen um bis zu 15 Rp.! Dem Vorschlag, die Wasserzinsabgaben auf den Endverbraucher zu überwälzen, wird entgegengehalten, der Wasserzins sei in der Bundesverfassung als Abgabe festgeschrieben, welche durch den Konzessionsnehmer zu bezahlen sei. Es sei dem Leser überlassen, nachzuforschen, wieviele Urnengänge in den letzten Jahrzehnten Anpassungen oder Ergänzungen der Bundesverfassung zum Thema hatten. Aber allein die Tatsache, dass es sie gibt, führt vor Augen, dass die Bundesverfassung nicht sakrosankt ist und durchaus den neuen Randbedingungen der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Zusammenlebens angepasst werden kann und muss.
Die Gebirgskantone wiederum befürchten, dass sie mit einer solchen Lösung die Kontrolle über die Wasserzinseinnahmen verlieren würden. Dies betrachte ich als vorgeschobenes Argument, denn es sind in der Schweizer Politgeschichte schon weitaus komplexere Probleme gesetzlich geregelt worden. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Im Hinblick auf die anstehenden Verhandlungen für eine nachhaltige Regelung der Wasserzinsfrage bedarf es eines mutigen Schrittes um den gordischen Knoten der gegensätzlichen Interessen der Kraftwerksbetreiber und der Konzessionsgeber zu zerschlagen! Bei einem grossen Wurf in diese Richtung gäbe es in erster Linie nur Gewinner. Ohne die hergebrachten Denkschemata zu verlassen, dürfte es hingegen mehrheitlich Verlierer geben.

Peter Molinari
Ehem. Direktor der Engadiner Kraftwerke AG
Ehem. Mitglied des VR der Repower AG

Peter Molinari
14.02.20 - 20:00 Uhr
Leserbrief
Ort:
Trimmis
Zum Artikel:
Kolumne, Ausgabe vom 11. Februar 2020: «Ein Schlüssel für die Zukunft» von Werner Hediger
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