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Mehrwertabschöpfung bei Umzonungen

Der grosse Rat wird das Raumplanungsgesetz bezüglich einer Mehrwertabschöpfung von 30% diskutieren. Gefordert vom Bund sind 20%. Hier ein Fallbeispiel

Die Gemeinde Scharans wollte sich entwickeln und am Dorfrand neue Bauzonen schaffen. Da die Wertschöpfungsabgabe direkt nach der Umzonung fällig wird hätten viele Landbesitzer einen Kredit aufnehmen müssen um diese Abgabe zu bezahlen. Hätte dann ein Eigentümer diese Abgabe auf die Käuferschaft überwälzen wollen, was den Bodenpreis stark verteuert hätte, und er dadurch sein Land aus diesen oder anderen Gründen nicht verkaufen hätte können, dann wäre er nach 8 Jahren von der Gemeinde enteignet worden, und hätte sein Land zu niedrigen Konditionen der Gemeinde verkaufen müssen.

Die Bauzonenerweiterung ist in Scharans unter anderem auch aus diesen Gründen nicht zustande gekommen. Nun versucht die Gemeinde Scharans 2 km ausserhalb des Dorfkerns wo es kein Laden, keine Post hat die Bauzone zu erweitern. Ob das sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen. Die Gemeinde ist in Ihrer Entwicklung blockiert. Es wird ihr nichts anderes übrigbleiben als das Landwirtschaftsland am Dorfrand zu Baulandkonditionen zu kaufen und dann umzuzonen, wobei dann die Mehrwertabgabe die öffentliche Hand sprich Gemeinde entrichten müsste. Das wäre dann eine Schwanzbeisser Mehrwertabgabe und nicht im Sinne des Gesetzes. Hat eine Gemeinde eigenes Land am Dorfrand welches sie Einzuzonen wünscht, dann muss ebenfalls die öffentliche Hand sprich die Steuerzahler die Mehrwertabgabe bezahlen. Ich rate jedem Landbesitzer, sein Land nicht umzonen zu lassen. Die Landwirtschaft wir euch danken.

Peter Tarnutzer
22.10.18 - 01:00 Uhr
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