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Mutmasslicher Messerstecher wieder auf freiem Fuss

Ein 33-Jähriger, der in Rapperswil-Jona drei Menschen verletzt haben soll, ist wieder auf freiem Fuss.

Christine
Schibschid
26.10.18 - 13:45 Uhr
News
Tatort: In diesem Lokal kam es zu der Auseinandersetzung.
Tatort: In diesem Lokal kam es zu der Auseinandersetzung.
BILD PTRICK GUTENBERG

Bei einem Streit in einer Beiz in der Rapperswiler-Altstadt sind im April drei Angestellte verletzt worden, einer davon lebensgefährlich (diese Zeitung berichtete). Der mutmassliche Haupttäter ist seit Anfang Oktober wieder auf freiem Fuss, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Roman Dobler, bestätigt. Der «Blick» hatte zunächst über die Freilassung berichtet.

Die Polizei hatte den Verdächtigen kurz nach der Tat gemeinsam mit seiner 26-jährigen Ehefrau festgenommen. Die Frau war schon deutlich früher wieder freigekommen. Sie wird als Mittäterin verdächtigt.

U-Haft ist letztes Mittel

«Gegen den 33-Jährigen besteht weiter dringender Tatverdacht», sagt Dobler.  Untersuchungshaft werde aber immer nur für maximal drei Monate verhängt. Das Zwangsmassnahmengericht prüfe jeweils auf Antrag der Staatsanwaltschaft, ob ein dringender Tatverdacht oder ein besonderer Haftgrund wie Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr vorlägen. «Bei jedem Antrag wird auch geprüft, ob auch ein milderes Mittel die gleichen Ziele wie die Untersuchungshaft erreicht.» Die Untersuchungshaft sei nur das letzte Mittel.

Aufgrund der Aktenlage und neuer Erkenntnisse sei die Untersuchungshaft nicht mehr begründbar gewesen, sagt Dobler. Daher habe die Staatsanwaltschaft nun Ersatzmassnahmen für den mutmasslichen Täter beantragt. Weitere Einzelheiten nennt Dobler mit Blick auf die Privatsphäre des Verdächtigen nicht.

Ersatzmassnahme kann zum Beispiel eine Auflage sein, sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden. Auch ein Kontaktverbot zu gewissen Personen kann verhängt werden. Es ist auch möglich, einem Verdächtigen vorzuschreiben, wo er sich aufhalten darf, und wo nicht.

Warten auf Anklage

Die Untersuchungen gegen den Verdächtigen und seine Ehefrau laufen trotz Entlassung aus der Untersuchungshaft weiter. «In der Regel dauert es etwa ein Jahr, bis ein Verfahren abgeschlossen wird, sagt Dobler. Nächster Schritt wäre dann voraussichtlich eine Anklage oder der Erlass eines Strafbefehls. Ein Strafbefehl kann nur ausgestellt werden, wenn es um eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten geht.

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