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Landsgemeinde

Tanzverbot, Ausgabe GL, 22.4.2019
An der Landsgemeinde dieses Jahres stimmen wir über die Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage ab. Wie wir Jungfreisinnigen Kanton Glarus in einer Medienmitteilung schon angekündigt haben, werden wir mit einem Abänderungsantrag auf den Ring gehen. Es wird gefordert, dass an den fünf hohen Feiertagen auch draussen öffentliche Veranstaltungen stattfinden dürfen.
Dies ist meiner Meinung nach aus folgendem Grund zu unterstützen: Die Chilbi Netstal findet wegen des Bettags am Sonntag nicht mehr statt. In den vergangenen Jahren wurde jeweils an diesem Wochenende ein Zelt fürs gesellige Beisammensein aufgestellt. Aufgrund des Bettages am folgenden Tag, mussten da am Samstag um 00:00 Uhr die Türen geschlossen werden. Für die, die solche gemütlichen Runden Organisieren, wäre es wesentlich profitabler und für die Gäste viel erfreulicher, wenn sie den Abend bei einem offenen Ende ausklingen lassen dürften. Das ist ein Beispiel und es gibt noch mehr, Sportanlässe dürfen nicht durchgeführt werden, den Musikern sind öffentliche Auftritte verwehert und es gäbe sicher noch einiges.
Es geht ja primär nicht darum, dass keine Veranstaltungen stattfinden, sondern darum, dass keine durchgeführt werden dürfen. Es besteht ein Gesetz, welches keinem etwas bringt und auch niemandem schaden würde, wenn es dieses Gesetz nicht gäbe.
Ich bin auch der Meinung, dass wir andere Sorgen, als so ein Gesetz haben, aber ich finde auch, dass wenn wir Gesetze haben, die veraltet sind und uns unnötigerweise einschränken, wir diese auch ändern dürfen. Andersrum fehlt uns am Ende noch die Zeit um wichtigere Dinge zu klären, weil wir damit beschäftigt sind, Gesetze den neuen Bedürfnissen anzupassen.
Bitte unterstützen Sie uns deshalb am 5. Mai durch ein Handaufhalten bei unserem Abänderungsantrag zum Memorialsantrag §9

Elena Leuzinger
22.04.19 - 16:51 Uhr
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Ennenda
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