×

18-Jährigen erschossen: Minderjähriger Täter kassiert Maximalstrafe

Im Tötungsdelikt von Fislisbach AG ist der zur Tatzeit 17-jährige Täter zur Maximalstrafe gemäss Jugendstrafrecht verurteilt worden. Der Schweizer hatte im Juni 2016 im Wald mit einem Schuss einen 18-Jährigen getötet.

Agentur
sda
01.03.19 - 09:00 Uhr
Blaulicht
Tötungsdelikt im Wald von Fislisbach AG: Der zur Tatzeit minderjährige Schweizer wurde gemäss Jugendstrafrecht zur Maximalstrafe verurteilt. (Archivbild)
Tötungsdelikt im Wald von Fislisbach AG: Der zur Tatzeit minderjährige Schweizer wurde gemäss Jugendstrafrecht zur Maximalstrafe verurteilt. (Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Jugendgericht Baden befand den mittlerweile gut Zwanzigjährigen am Mittwoch wegen vorsätzlicher Tötung für schuldig, wie die Gerichte Kanton Aargau am Freitag mitteilten. Das Jugendstrafgericht verurteilte ihn zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren. Dies stellt die Maximalstrafe im Jugendstrafrecht dar.

Gleichzeitig ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung an, verbunden mit einer ambulanten Therapie. Diese jugendstrafrechtlichen Massnahmen (Unterbringung und ambulante Therapie) dauern von Gesetzes wegen maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Verurteilten.

Schliesslich wurde der Beschuldigte verpflichtet, den Angehörigen des Opfers Genugtuungszahlungen zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Jugendstrafverfahren und damit auch die Verhandlung sind gemäss Jugendstrafrecht nicht öffentlich.

Opfer und Täter kannten sich

Der Verurteilte war noch in der Tatnacht vom 15. Juni 2016 von der Kantonspolizei verhaftet worden. Der Jugendliche gestand, auf den jungen Mann geschossen zu haben. Die beiden Personen kannten sich.

Das Opfer war am Abend in einem Waldstück oberhalb von Fislisbach gefunden worden. Der Notruf ging kurz vor 20 Uhr ein. Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, war der 18-jährige Schweizer bereits tot. Der Täter hatte Jungschützenkurse in einer Schiessanlage der Region besucht.

Die von der Jugendanwaltschaft in Auftrag gegebene Obduktion durch das Institut für Rechtsmedizin zeigte, dass der 18-Jährige an den Folgen der Verletzungen eines Schusses gestorben war. Die Ermittlungsbehörden stellten die Waffe in der Nähe des Tatorts sicher.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR