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Rasantes Überholen kommt Töfffahrer teuer zu stehen

Fast doppelt so schnell wie erlaubt überholte ein Motorradfahrer seine Kollegen. Dafür, dass er dabei in flagranti erwischt wurde, hat er bereits vor der Verhandlung am Kreisgericht See-Gaster einen hohen Preis bezahlt.

06.04.18 - 05:05 Uhr
Blaulicht
Lenzerheide Motor Classics 2017
Ein Töfffahrer hat seine Kollegen zwischen Wagen und Jona mit 147 km/h überholt – in einer 80er-Zone.
SYMBOLBILD ARCHIV

Der Mann, der sich gestern vor dem Kreisgericht See-Gaster verantworten musste, ist schuldig. Daran bestand von Beginn weg kein Zweifel, wurde er doch mit 147km/h in einer 80er-Zone zwischen Wagen und Jona erwischt.

Die Frage, die erörtert wurde, lautete: Handelte es sich um eine «qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln» oder bloss um eine «grobe Verletzung der Verkehrsregeln»? Was für den Laien kaum einen Unterschied machen dürfte, entschied in dem Fall darüber, ob der Beschuldigte bloss eine Geldstrafe bezahlen muss oder eine Haftstrafe aufgebrummt bekommt.

«Ich war selber geschockt»

Die Tat ereignete sich am 9. April letzten Jahres, dem ersten frühlingshaften Sonntag der Saison. Diesen nutzten der heute 33-jährige Beschuldigte und drei Kollegen führ eine Ausfahrt mit den Motorrädern. «Wir fuhren anständig und ich war die ganze Zeit zuhinterst», führte er aus. Auf der langen Geraden zwischen Wagen und Jona sah er seine Chance gekommen: «Die Sicht war gut, die Strasse leer, also habe ich meine drei Kollegen überholt und danach wieder abgebremst.» Das bestätigt das Video, welches die Polizei aufgenommen hat. Bloss: Beim Überholmanöver erreichte der Mann auf seinem Renntöff kurzzeitig eine Geschwindigkeit von 147km/h, Abzüge einberechnet. «Ich wollte nicht den ‘Shower’ raushängen, ich war selber geschockt, dass ich so schnell geworden bin», versuchte er zu relativieren.

Das nützte nichts: Das Gericht verurteilte den nicht in der Region wohnenden Mann zu zwölf Monaten bedingter Haftstrafe bei einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Mildernd erkannte das Gericht an, dass der Mann geständig war und Reue zeigte. Ebenso, dass er bereits einen grossen Schaden davongetragen hatte: Weil ihm der Ausweis für mindestens zwei Jahre entzogen wurde, muss er sich jeweils von einem Mitarbeiter zur Arbeit fahren lassen. Das könnte ihn nun doppelt teuer zu stehen kommen: «Mein Chef hat mir eine Abrechnung vorgelegt, was an Arbeitszeit meines Mitarbeiters verloren ging, und will mir 50 000 Franken verrechnen, weil ich diesen Schaden für die Firma verursacht habe.» Dazu kommen jetzt noch die Verfahrenskosten von knapp 9000 Franken.

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