×

Neue Regeln in Glarus Nord: So funktioniert das Parkieren ab Donnerstag

Ab Donnerstag gelten in Glarus Nord für das Parkieren neue Regeln. Projektleiter Peter Schadegg beantwortet den «Glarner Nachrichten» einige der noch offenen Fragen zum neuen Reglement.

13.06.23 - 04:30 Uhr
Politik
Neues Parkierreglement ab Donnerstag: Noch sind die neuen Parkierschilder (hier in Näfels) verdeckt.
Neues Parkierreglement ab Donnerstag: Noch sind die neuen Parkierschilder (hier in Näfels) verdeckt.
Bild Sasi Subramaniam

Neu gibt es fünf verschiedene Parkraumzonen in Glarus Nord. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der erlaubten Parkierdauer. Wer ausserhalb des gebührenfreien Zeitraumes parkieren will, benötigt eine Parkierbewilligung, die in Form eines Monats- oder Jahresbeitrags bezahlt werden kann. Die Gemeinde hat dabei eine Einführungsfrist von zehn Wochen vorgesehen. Während dieser Zeit sollen noch keine Bussen verteilt werden. Peter Schadegg, Projektleiter der Parkplatzbewirtschaftung in Glarus Nord, beantwortet offene Fragen zum neuen Parkplatzreglement.

Mit den unterschiedlichen Arten der Parkierbewilligungen muss ich mich auf einen Typ festlegen. Was mache ich, wenn sich meine Parkierbedürfnisse ständig ändern?

Mit den Parkierbewilligungen A bis D decken wir grundsätzlich alle Bedürfnisse ab, auch wenn sich etwa irgendwann die Arbeitszeiten einer Person verändern. Die einzelnen Typen gelten jeweils für die bezeichneten Zonen und sind verbindlich für das gesamte Gemeindegebiet. Eine Ausnahme besteht bei der Parkierbewilligung D, hier gilt die Bewilligung explizit nur zur Nachtzeit.

Besteht die Möglichkeit ausserhalb der Nutzung der App, eine Parkbewilligung zu erwerben?

Neben dem Online-Parkingdienst unter parkingpay.ch können ab dem 1. September auch Bewilligungen an den Schaltern der Gemeindehäuser Näfels und Niederurnen direkt gelöst und bezahlt werden.

«Die Parkplatzsuche als solche wird nicht komplizierter.»

Peter Schadegg, Projektleiter Parkplatzbewirtschaftung Glarus Nord

Im Zentrum darf vormittags nicht länger als eine Stunde ohne Bewilligung parkiert werden. Was aber mache ich, wenn etwas mehr Zeit benötigt wird, aufgrund eines Arzttermines beispielsweise?

Mit der Einstellung der Parkscheibe kann man halbstundenweise auf die nächste volle Stunde aufrunden und somit auch in der Zone 1 fast eineinhalb Stunden parkieren. Ansonsten muss ein Parkplatz in einer anderen Zone gesucht werden.

Gestaltet sich die Parkplatzsuche nicht sehr viel komplizierter, wenn ich jedes Mal je nach Parkbedürfnis nach einer geeigneten Zone suchen muss?

Die Parkplatzsuche als solche wird nicht komplizierter, allerdings muss man vor Ort schauen, welche Parkiermöglichkeiten man hat und allenfalls einen anderen Platz suchen oder eine Tagesbewilligung lösen. Bis dato ist es an verschiedenen Orten ohnehin nicht möglich zu parkieren, denn ohne Bewirtschaftung sind die besten Parkplätze dauernd belegt.

Wie wird das Parkieren in Bezug auf auswärtige Besucherinnen und Besucher geregelt?

Wenn ich als Tourist irgendwo hingehe, stehe ich überall vor der gleichen Frage oder muss dies im Voraus abklären. Ebenso ist bei jedem Parkplatz auf der Tafel ersichtlich, wie lange man parkieren kann.

Peter Schadegg: «Wir gehen davon aus, dass in den einzelnen Zonen genügend Parkplätze vorhanden sind, damit diejenigen mit einer Bewilligung auch einen Platz finden.»
Peter Schadegg: «Wir gehen davon aus, dass in den einzelnen Zonen genügend Parkplätze vorhanden sind, damit diejenigen mit einer Bewilligung auch einen Platz finden.»
Pressebild

Werden etwa so viele Parkierbewilligungen ausgestellt, wie Parkplätze verfügbar sind, und gibt es generell genug Parkplätze, um den unterschiedlichen Parkierbedürfnissen in seiner Anzahl gerecht zu werden?

Entscheidend ist, ob jemand überhaupt eine Parkierbewilligung braucht oder ob die Gratisparkzeit in den verschiedenen Zonen ausreicht. Nach und nach wird sich zeigen, wie viel Bewilligungen gelöst werden. Eine genaue Anzahl kann aber noch nicht beziffert werden. Im Vergleich zur Anzahl an Motorfahrzeugen im Verkehr hat es im öffentlichen Raum mit Sicherheit nie genügend Parkplätze. Es ist aber auch so, dass sich viele Bewohnerinnen und Bewohner darum bemühen, Parkiermöglichkeiten auf ihrem privaten Areal zu suchen.

Habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung, wenn ich trotz Bewilligung nie einen Parkplatz bekomme oder auch nach einiger Zeit merke, dass ich das Jahresabo beispielsweise doch nicht benötige?

Wir gehen davon aus, dass in den einzelnen Zonen genügend Parkplätze vorhanden sind, damit diejenigen mit einer Bewilligung auch einen Platz finden. Die Beispiele sind Einzelfälle, die beim Eintreten speziell angeschaut werden müssen.

Eine kurze Übersicht

Mit fünf unterschiedliche Parkraumzonen soll bei der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzangebots möglichst allen Bedürfnissen nachgekommen werden. Dafür gibt es in fünf Zonen je nach Wochentag und Zeittraum unterschiedliche Vorschriften für Kurz- und Langzeitparking. Grundsätzlich ist das Parkieren auf allen weiss markierten öffentlichen Parkfeldern erlaubt und für kurze Zeiten gratis. Diese maximal erlaubte Gratis-Parkzeit richtet sich nach Zonen. In der stark besuchten Zone 1 (Zentrum) beträgt sie eine Stunde in allen übrigen Zonen vier bis acht Stunden. Die Kosten für das Langzeitparkieren sind je nach Zone unterschiedlich hoch. Wer sein Fahrzeug also länger als die erlaubte Gratiszeit auf öffentlichen Parkfeldern abstellt, muss dafür eine Parkbewilligung kaufen. Davon gibt es die vier verschiedene Typen «24 Stunden» (A), «Maxi» (B), «Midi» (C) oder «Nacht» (D). Je nachdem kostet die Bewilligung von 5 Franken für 24 Stunden bis zu 500 Franken pro Jahr (Maxi). (mar)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Es kann nicht sein, dass die Gemeinde Oberurnen auf Kosten der Fussgänger einfach vor dem Gemeindehaus das Trottoir auf 1,3 meter verengt und somit Fussgänger auf die Strasse ausweichen müssen nur um (zu Kurz Parkplätze zu erhalten. Die Einwohner müssen auf markierten Parkfeldern parkieren und die Gemeinde Oberurnen stellt Ihre Fahrzeuge ausserhalb dieser Fläche ab. Auch Parkgebühren von nahe an Fr. 500 sind für so eine Gemeinde als Abzocke zu verstehen. In der Stadt Zürich bezahlt man noch Fr. 320.--
Parkgebühren können ausserhalb der öffnungszeiten der Gemeindehäuser nirgends bezahlt werden ausser über APP. Nach 7 Jahren ist so etwas schlechte Arbeit. Auch wurde vom von P. Schadegg meine persönlichen Daten an andere Personen gegeben. Wo bleibt da der Persönlichkeitsschutz.

Mehr zu Politik MEHR