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Der Kanton will impfen und testen statt schliessen

Der Bundesrat will die aktuellen Coronaregeln verschärfen und hat dazu vorsorglich die Meinung der Kantone eingeholt. Graubünden sieht sich nicht mit allen Vorschlägen einverstanden.

Südostschweiz
14.12.21 - 15:28 Uhr
Politik
Blick auf die Impf-Check-In Stationen im Kreuzspital in Chur.
Blick auf die Impf-Check-In Stationen im Kreuzspital in Chur.
Bild Livia Mauerhofer

Weil die Lage bezüglich Covid-19 weiterhin angespannt ist und sich rasch verschlechtern könnte, will der Bundesrat die Coronamassnahmen auf nationaler Ebene verschärfen. Dadurch soll vor allem verhindert werden, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Dazu hat der Bundesrat vorsorglich zwei Varianten für strengere Massnahmen bei den Kantonen in Konsultation gegeben. Nun liegt die Antwort der Bündner Regierung vor.

«Aufgrund der angespannten Lage und im Sinne der Einheitlichkeit begrüssen wir grundsätzlich, dass der Bund weitergehende Massnahmen ergreift», heisst es in der Vernehmlassungsantwort. Allerdings gelte es zu beachten, dass sich bisher nicht alle Kantone gleich stark bemüht hätten. So habe der Kanton Graubünden etwa bereits weitergehende Massnahmen ergriffen, um der Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen. Als Beispiele nennt die Regierung die regelmässigen Schultests und eine Maskenpflicht in den Schulen ab der 3. Primarklasse.

Geht es nach der Bündner Regierung, liegt die erste Priorität nach wie vor beim Impfen. Ausserdem sollen Schultestungen weitergeführt oder obligatorisch werden und die Bevölkerung soll besser auf die Hygienevorschriften aufmerksam gemacht werden. Nur wenn diese Massnahmen dem Bund nicht genügen, zieht der Kanton die erste Variante des Bundesrates vor, wie es heisst. Jedoch mit einigen Anpassungen.

2-G ja, 2-G-Plus nein

Der erste Vorschlag des Bundesrats sieht vor, dass in Innenbereichen die 2-G-Regel und eine Masken- und Sitzpflicht eingeführt wird. Dann würden nur geimpfte und genesene Personen Zugang zu Restaurants, Veranstaltungen sowie Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben erhalten. Wo keine Maske getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wäre zudem ein negativer Test nötig (2-G-plus-Regel). Diese Idee unterstützt der Kanton Graubünden grundsätzlich, wobei er aber keine Maskenpflicht und keine 2-G-Plus-Regel einführen möchte.

Der zweite Vorschlag des Bundesrats sieht ebenfalls eine 2-G-Regel mit Maskenpflicht vor. Es sollen aber zudem alle Bereiche geschlossen werden, wo keine Maske getragen werden kann. Damit zeigt sich der Kanton Graubünden nicht einverstanden. Schliessungen oder Teilschliessungen seien zwingend zu vermeiden, teilt er mit.

Auf alle Fälle müsse berücksichtigt werden, wie sich weitere Massnahmen auf die psychische Gesundheit sowie auf die Wirtschaft auswirke. «Sollten aus den weitergehenden Massnahmen wirtschaftliche Schäden für einzelne Branchen entstehen, ist ein neues Härtefallprogramm aufzugleisen, das auch die fünfte Welle mitumfasst», heisst es in der Antwort. (so)

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