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Tiefbauamt agierte bei Preisabsprachen zu passiv

Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat nun ihre Ergebnisse zum zweiten Teilbericht in Sachen Baukartell der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Bündner Tiefbauamt kommt dabei nicht besonders gut weg.

Südostschweiz
09.06.21 - 10:00 Uhr
Politik
Ergebnisse bekannt: Die Parlamentarische Untersuchungskommission hat das Fazit des zweiten Baukartellberichts vorgestellt.
Ergebnisse bekannt: Die Parlamentarische Untersuchungskommission hat das Fazit des zweiten Baukartellberichts vorgestellt.
OLIVIA AEBLI-ITEM

von Fabio Theus und Patrick Kuoni

Im zweiten Teilbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ging es um die Frage, ob gewisse Exponenten des Kantons Kenntnis von den Preisabsprachen im Unterengadin hatten oder mit der nötigen Sorgfalt Kenntnis hätten haben müssen. Untersucht wurde auch die Rolle von Bündner Regierungsmitgliedern sowie von diversen Angestellten von verschiedenen kantonalen Ämtern.

Das sind grob zusammengefasst die Ergebnisse der PUK:

- Preisabsprachen waren gewissen Kantonsangestellten bekannt

Die Auswertung der PUK beweist: Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung und damalige Regierungsmitglieder vermuteten bereits Anfang der 2000er-Jahre, dass es im Belagswesen zu Preisabsprachen gekommen war. Im Unterengadin sei alles aber verdeckter abgelaufen, sodass es schwieriger war, dem Ganzen auf die Schliche zu kommen. Auch hier gab es im Tiefbauamt (TBA) aber bereits vor 2009 Vermutungen bezüglich Preisabsprachen. «Ebenfalls konnte die PUK feststellen, dass verschiedene Mitarbeitende des TBA Preisabsprachen nicht nur vermuteten, sondern davon wussten. Ab Oktober 2009 waren dank Whistleblower Adam Quadroni umfassende Hinweise auf frühere, aber auch auf damals noch laufende Preisabsprachen von Bauunternehmern im Unterengadin vorhanden.

- Massnahmen blieben aus

Die PUK hat festgestellt, dass trotz der relativ detaillierten Informationen keine ausreichenden Massnahmen ergriffen wurden. Nach Meinung der PUK hätten «übergeordnete Stellen und Personen informiert und instruiert werden müssen». Die PUK beurteilt die Unterlassungen nach dem Vorsprechen von Quadroni als Dienstpflichtverletzungen. Diese betreffen verschiedene Führungspersonen des TBA.

- keine aktive Beteiligung

Mitglieder der Regierung und kantonale Angestellte waren gemäss PUK nicht aktiv an den Preisabsprachen beteiligt. Ausserdem konnten keine Geschenke oder Einladungen zugunsten der Kantonsangestellten entdeckt werden, die nicht erlaubt gewesen wären. Dieser Punkt wurde unter anderem aufgrund von Aussagen von Whistleblower Adam Quadroni untersucht. Er hatte öffentlich gemacht, dass teilweise Geschenke von Bauunternehmerinnen und Bauunternehmern im Wert von mehreren 100 Franken an die Adresse von kantonalen Angestellten gegangen seien. Die PUK hat festgestellt, dass es tatsächlich gewisse Geschenke gegeben hat, aber dass diese wohl nicht den erlaubten Betrag von 100 Franken überschritten haben.

- Begünstigende Umstände

Die PUK stellt fest, dass die Informationspolitik des Kantons die Preisabsprachen erleichterte. «Dazu gehören namentlich die aktiven Informationen seitens der Beschaffungsstellen anlässlich von Regionalversammlungen der Pro Engiadina Bassa und Herbstversammlungen der Sektion Unterengadin/Val Müstair des Graubündnerischen Baumeisterverbands. Diese Informationen ermöglichte es den Bauunternehmen vermutlich, ihre Absprachen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorzubereiten.» Gleiches gelte für Grossrätinnen und Grossräte, die über das Kantonsbudget hinausgehende Infos verbreitet hätten. Zumindest in einem Fall handelt es sich dabei gemäss PUK um einen Bauunternehmer.

Radio Südostschweiz hat die wichtigsten Punkte des Teilberichts zusammengetragen:

RADIO SÜDOSTSCHWEIZ

Im Bericht von Radio Südostschweiz hört Ihr, was in Sachen PUK bisher geschah:

RADIO SÜDOSTSCHWEIZ

Mehr zum Thema am Mittwochabend im «RSO Infomagazin» um 17.15 Uhr, in den Rondo «News» von 17.59 Uhr und am Donnerstag in der «Südostschweiz».

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