Mehr Schutz für Kinder in der Schule
Graubünden hat neue Regeln für den Anstellungsprozess von Personal im Umfeld von Schulen.
Graubünden hat neue Regeln für den Anstellungsprozess von Personal im Umfeld von Schulen.
Die neuen Weisungen des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) fordert von den Schulträgerschaften der Volks-, Berufsfach- und Mittelschulen sowie der Brückenangebote bei der Neuanstellung von Lehrpersonen, Betreuungs- und Fachpersonal sowie Mitgliedern der Schulleitung zusätzliche Abklärungen, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.
So soll im Rahmen des Anstellungsprozesses von den Bewerberinnen und Bewerbern ein Privatauszug sowie ein Sonderprivatauszug eingeholt werden. Der Privatauszug entspricht dem bisherigen Strafregisterauszug. Der Sonderprivatauszug gibt darüber Auskunft, ob es einer Person verboten ist, eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen auszuüben.
Vorstoss aus dem Grossen Rat
Mit den neuen Regeln kommt das EKUD auch einem Anliegen aus dem Grossen Rat nach. In einem Vorstoss forderte Grossrätin Valérie Favre‑Accola in der Junisession 2019, den Schutz für Kinder und Jugendliche in der Schule durch den Erlass von Vorgaben im Zusammenhang mit dem Anstellungsprozess im schulischen Kontext zu erhöhen und sie dadurch besser vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch zu schützen. (dje)
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