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Regierung lehnt Jagdinitiative ab

Nachdem sie dies 2015 getan hat, tut die Regierung es erneut: Sie lehnt die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» ab.

27.11.20 - 04:30 Uhr
Politik
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Bereits im November 2015 hatte sich die Regierung mit der Initiative befasst. Sie lehnte sie als teilungültig ab, und im Oktober 2016 folgte ihr der Grosse Rat mit selbigem Beschluss.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» ist ein Dauerbrenner in der Bündner Politik. Zur Erinnerung: Die Vorlage will die Bündner Jagd markant beschneiden. Unter anderem mit der Ausdehnung des Schutzes auf sämtliche bisher jagdbaren Mutter- und Jungtiere. Auch längere Schonzeiten für alle Wildtiere, ab 1. November bis zur Hochjagd, verlangt die Initiative. Die Abschaffung der Vogeljagd wollen die Jagdkritiker ebenso wie ein Verbot, Kinder unter zwölf Jahren als Begleiter auf die Pirsch mitzunehmen.

Rote Karte für das Parlament

Rückblick: Bereits im November 2015 hatte sich die Regierung mit der Initiative befasst. Sie lehnte sie als teilungültig ab, und im Oktober 2016 folgte ihr der Grosse Rat mit selbigem Beschluss. Dass die auf Mai 2017 terminierte Abstimmung wegen Ungültigkeit der Initiative ausfiel, nahmen die Initianten rund um den Verein Wildtierschutz Schweiz nicht hin. So erklärte das Bündner Verwaltungsgericht 2018 zwei der drei vom Parlament für ungültig erklärten Punkte als gültig. Als zulässig und nicht im Widerspruch zu übergeordnetem Recht stehend beurteilte das Gericht das Begehren betreffend den Schutz der Mutter- und Jungtiere sowie jenes über die verlängerte Schonzeit.

Der Gerichtsentscheid hat die Haltung der Regierung jedoch nicht grundlegend geändert. Sie empfiehlt dem Grossen Rat zwar nicht mehr, auf die Vorlage gar nicht einzutreten. Aber an der Ablehnung der Initiative durch die Exekutive hat sich nichts geändert, wie diese gestern mitteilte.

Jagdkritisches Fundament

Die Initiative habe ein jagdkritisches Fundament und richte sich grundlegend gegen die Jagd als Institution, schreibt die Regierung. Die Vorlage stelle das heutige Jagdsystem in seinen Grundfesten infrage, verfehle jedoch gleichzeitig die eigenen Ziele des Tierschutzes. Auch werde mit dem Namen der Initiative signalisiert, dass die heutige Jagd weder naturverträglich sei noch einen hohen ethischen Standard habe. Die Regierung teilt diese Einschätzung nicht. Die Vielfalt der Wildtierarten, ihre Bestandesgrössen, die Qualität der Lebensräume sowie die Ansprüche der Gesellschaft unterlägen einer stetigen Veränderung. «Die Bündner Patentjagd in der heutigen Form ist eine auch ausserhalb des Kantons anerkannte Synthese von wildbiologischen, ökologischen, ökonomischen und kulturellen Werten», schreibt die Regierung.

Es ist davon auszugehen, dass auch der Grosse Rat der Initiative die Gültigkeit kein zweites Mal absprechen wird. So dürfte die Bevölkerung 2021 doch noch über die Initiative entscheiden.

Hans Peter Putzi ist Redaktor. Er spricht für Radio Südostschweiz, manchmal schreibt er auch für die Zeitung «Südostschweiz» und «suedostschweiz.ch». Besonders gerne recherchiert er, mit Vorliebe in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Sicherheit, Umwelt und Sport. Er ist im hinteren Prättigau aufgewachsen und wohnt seit vielen Jahren im Bündner Rheintal.

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