×

Klosters zofft sich um Wahltermin

Am 10. Juni soll Klosters im zweiten Wahlgang ein neues Gemeindevorstandsmitglied bestimmen. Das Datum ist jetzt ein Gerichtsfall.

Béla
Zier
17.02.18 - 04:30 Uhr
Politik
Die Idylle trügt: Der Gemeindevorstand Klosters und der Bündner Grossrat liegen im Klinsch. Grund ist das Datum der Wahlen.
Die Idylle trügt: Der Gemeindevorstand Klosters und der Bündner Grossrat liegen im Klinsch. Grund ist das Datum der Wahlen.
OLIVIA ITEM

Urs Rüedi stellt sich einem zweiten Wahlgang. Das bestätigte der 56-Jährige gestern auf Anfrage. Der SVP-Kandidat will im Klosterser Gemeindevorstand den durch Rücktritt seines Parteikollegen Michael Kneller freigewordenen Platz einnehmen. Am 4. Februar hatte Rüedi im ersten Anlauf als einziger offizieller Bewerber das absolute Mehr um 31 Stimmen verpasst (Ausgabe vom 5. Februar).

Jetzt ist in Klosters um den Durchführungstermin des zweiten Wahlgangs ein juristischer Streit entbrannt. Wann der fünfköpfige Gemeindevorstand wieder komplettiert werden kann, weiss somit momentan noch niemand gesichert.

Grossrat reicht Beschwerde ein

Der zweite Wahlgang in Klosters soll am 10. Juni stattfinden. Dieses Datum, am selben Tag finden auch die Bündner Regierungs- und Grossratswahlen statt, wurde durch den Klosterser Gemeindevorstand festgelegt. Gegen diese Terminfestlegung haben beim Verwaltungsgericht Graubünden zwei Personen eine Beschwerde eingereicht, bestätigte der Klosterser Gemeindeschreiber Michael Fischer gegenüber der «Südostschweiz». Die Beschwerdeführer forderten, dass der zweite Wahlgang nicht erst am 10. Juni, sondern so schnell wie möglich durchgeführt werden müsse, so Fischer.

Hinter der Beschwerde steht der Klosterser SVP-Grossrat Ruedi Weber. Er bestätigte auf Anfrage entsprechende Informationen. Er habe sie gemeinsam mit dem Klosterser SVP-Mitglied Marc Däscher eingereicht, sagte Weber.

Was bedeutet «in der Regel»?

Ausgelöst hat die gerichtliche Auseinandersetzung, dass sich erst am 10. Juni entscheiden soll, wer neu im Gemeindevorstand Einsitz nimmt. Im Klosterser Gesetz über die politischen Rechte ist dazu nämlich unter Artikel 8 nachzulesen: «Ist bei Wahlen ein zweiter Wahlgang erforderlich, findet dieser in der Regel drei Wochen nach dem ersten Wahlgang statt.» Ein allfälliger zweiter Wahlgang müsse wenigstens eine Woche vor der Durchführung angezeigt werden, heisst es im Gesetz weiter.

«Wieso wird in Klosters das Gesetz über die politischen Rechte nicht befolgt?» Diese Frage hatte die Klosterser SVP in einem im Anschluss an den ersten Wahlgang in der «Klosterser Zeitung» publizierten Leserbrief aufgestellt. Für die Ortspartei stand fest, dass ein zweiter Wahlgang am nächsten eidgenössischen Abstimmungstermin, dem 4. März, problemlos möglich gewesen wäre.

Entscheid wurde schnell gefällt

Der Gemeindevorstand habe aus abstimmungstechnischen Gründen bereits am 4. Februar entscheiden müssen, ob der zweite Wahlgang am 4. März stattfinden sollte oder nicht, hält die Klosterser Regierung in einer von ihr verfassten Mitteilung in der «Klosterser Zeitung» fest.

Für den 10. Juni habe man sich ausgesprochen, weil zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht festgestanden habe, ob Rüedi zum zweiten Wahlgang antreten werde. «Aus Sicht des Gemeindevorstands war es nicht vertretbar, einen zweiten Wahlgang auf den 4. März anzusetzen, im Wissen darum, dass hierfür möglicherweise gar kein Kandidat zur Verfügung stehen würde.» Der Gemeindevorstand zeigt sich in seinen weiteren Ausführungen überzeugt, das lokale Gesetz über die politischen Rechte richtig ausgelegt zu haben, und wähnt sich mit der zeitlichen Verschiebung des zweiten Wahlgangs auf der sicheren Seite.

Weber besteht auf Ortsgesetz

Walter Frizzoni, stellvertretender Direktor der Bündner Standeskanzlei, sagte zum Entscheid der Klosterser Exekutive: «Ob das rechtens ist oder nicht, dazu kann sich die Standeskanzlei ohne Aktenkenntnis nicht äussern, das ist Sache des Verwaltungsgerichts.»

Es gehe nicht um den Kandidaten, sondern um die Sache, betonte Beschwerdeführer Ruedi Weber. «Wenn in einer Gemeinde ein Recht besteht, dann soll man sich danach verhalten. Wenn man das nicht mehr macht, dann ist alles infrage gestellt», so der SVP-Grossrat.

Béla Zier ist Redaktor der gemeinsamen Redaktion Online/Zeitung «Südostschweiz» und «suedostschweiz.ch» und berichtet über die Region Davos und das Prättigau. Er ist seit 1993 für die Medienfamilie Südostschweiz tätig und arbeitet dort, wo er auch wohnt. In Davos.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR