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Feuerwerke an Silvester: Das ist erlaubt und das nicht

Feuerwerke sind schön anzusehen, machen aber Lärm. Gerade am Silvesterabend wird es wieder laut, was viele Menschen stört. Hier erfahrt ihr, was in Graubünden und Glarus erlaubt ist und was nicht.

Nicole
Nett
29.12.23 - 11:00 Uhr
Leben & Freizeit
Schön, aber laut: Immer mehr Menschen und Gemeinden verzichten den Tieren und der Natur zuliebe an Silvester auf Feuerwerke.
Schön, aber laut: Immer mehr Menschen und Gemeinden verzichten den Tieren und der Natur zuliebe an Silvester auf Feuerwerke.
Bild Archiv

Am Silvesterabend wollen viele feierlich den Übergang ins neue Jahr begehen. Dazu gehören da und dort Feuerwerke, die laut und nicht gerade umweltfreundlich sind. Deshalb verzichten immer mehr Menschen und Gemeinden den Haustieren, Wildtieren und der Natur zuliebe auf Knallkörper. So auch in der Südostschweiz. Dabei wird unterschieden zwischen Feuerwerksverbot und Feuerwerksverzicht. Beim Verbot ist das Abbrennen von Feuerwerken ganz verboten. Stille Feuerwerke wie zum Beispiel Vulkane, Wunderkerzen und bengalische Feuer sind teilweise vom Verbot ausgenommen, wie es auf der Website von «graubuenden.ch» heisst. Genauere Informationen zu den Ausnahmen gibt es bei den lokalen Tourismusorganisationen oder den Gemeinden. Auch in Gemeinden mit Feuerwerksverbot ist es möglich, dass illegal Feuerwerk gezündet wird. Verstösse können bei der Gemeindepolizei gemeldet werden.

In welchen Gemeinden das Abfeuern von Feuerwerken verboten ist und wo darauf verzichtet wird, zeigt euch folgende Übersicht:

Kein generelles Verbot in der Bündner Hauptstadt

In der Kantonshauptstadt Chur dürfen Feuerwerke jeweils anlässlich des Jahreswechsels und des Nationalfeiertags abgebrannt werden, wie es auf der Website heisst. Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald sowie im Waldrandbereich sei allerdings nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung der Stadtpolizei. Feuerwerke sind also nicht generell verboten.

Feuerwerke über der Bündner Kantonshauptstadt: So sah es am 1. August 2016 in Chur aus.
Feuerwerke über der Bündner Kantonshauptstadt: So sah es am 1. August 2016 in Chur aus.
Bild Archiv

Verzichtet ihr an Silvester auf Feuerwerke?

Ja, den Tieren und der Natur zuliebe.
80%
Nein, ich habe ein Feuerwerk geplant.
8%
Ich schaue lieber nur zu.
12%
203 Stimmen

Freiwillig in Glarus

In den Gemeinden von Glarus kann freiwillig auf Feuerwerke verzichtet werden, wie Romano Schleucher von der Versicherungsgesellschaft Glarnersach auf Anfrage sagt. Ein kantonales Verbot wurde bis jetzt nicht ausgesprochen. Grundlagen seien die Waldbrandstufen. «Solange die Wetteraussichten so sind wie im Moment sind und es keine Waldbrandgefahr gibt, ist das Abfeuern von Feuerwerken nicht verboten.» Die Waldbrandstufe ist momentan grün und auf Stufe 1.

Kein amtliches Verbot: In Glarus dürfen an Silvester grundsätzlich Feuerwerke entfacht werden.
Kein amtliches Verbot: In Glarus dürfen an Silvester grundsätzlich Feuerwerke entfacht werden.
Bild Flickr / Kanton Glarus

Darauf solltet ihr beim Abfeuern achten

Wer in einer Gemeinde wohnt, die Feuerwerke nicht generell verbietet, dem geben wir folgende Tipps und raten zu viel Vorsicht beim Abbrennen der Knallkörper (Quelle: «bfu.ch»):

  • Der Untergrund des Feuerwerks muss stabil sein. 
  • Beim Abfeuern sollte stets genügend Abstand zu Menschen, Tieren, Wald und Gebäuden gehalten werden.
  • Innerhalb einer Menschenmenge ist das Anzünden von Feuerwerken verboten.
  • Raketen sollten nie in den Boden gesteckt werden. Besser ist es, je nach Grösse, entweder gut verankerte Flaschen oder Abschussstäbe und -rohre zu verwenden.
  • Abgebrannte Feuerwerke vorerst abkühlen lassen und vor dem Entsorgen mit Wasser übergiessen. 
  • Türen, Fenster und Dachluken schliessen sowie Sonnenstoren einrollen.
Aufgepasst: Feuerwerke sollten stets mit besonderer Vorsicht entfacht werden.
Aufgepasst: Feuerwerke sollten stets mit besonderer Vorsicht entfacht werden.
Bild Archiv

Nicole Nett schreibt und produziert hauptsächlich Geschichten für «suedostschweiz.ch». Die gelernte Kauffrau hat Multimedia Production studiert und lebt in der Bündner Herrschaft. Sie arbeitet seit 2017 für die Medienfamilie Südostschweiz.

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Informatief?
Frau NN, das Timing, die erlaubte Uhrzeit "Von . . . bis" haben Sie vergessen anzugeben. Dass der Widersinn beispielsweise in Chur weiterhin voll erlaubt ist, ist das bedauernswerte eine; dass es sich jeweils (vom ersten Kracher bis zum letzten Knallko...erper) zeitlich ellenlang hinzieht, ist das andere. Das erschwert es doch nicht unerheblich, liesse das Fass überlaufen, wenn es ihm nicht schon den Boden rausgehauen hätte.
Das Feuerwerk macht nicht nur Abruptlärm, sondern auch Feinstaub. Haben wir das auf der Welt nicht eh schon mehr als genug? Neiaberau. Verkauft Chur das als "Gesundheitstourismus"?
«Bleiben Sie zuhause» und "Halten Sie Fenster und Türen geschlossen." Oder wie oder was?

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