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Winterthurer Gericht verurteilt Vogelgrippe-Massnahmengegner

Das Winterthurer Bezirksgericht hat am Montag einen Permakultur-Bauern zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Der 40-Jährige ignorierte die Massnahmen gegen die Vogelgrippe, weil sie Aufwand bedeuteten und seiner alternativen Ideologie widersprachen.

Agentur
sda
06.11.23 - 12:46 Uhr
Blaulicht
Ein Permakultur-Bauer aus der Region Winterthur ignorierte die Vogelgrippe-Schutzmassnahmen. Dafür hat ihn das Bezirksgericht Winterthur nun verurteilt. (Symbolbild)
Ein Permakultur-Bauer aus der Region Winterthur ignorierte die Vogelgrippe-Schutzmassnahmen. Dafür hat ihn das Bezirksgericht Winterthur nun verurteilt. (Symbolbild)
KEYSTONE/LEANDRE DUGGAN

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Bauern wegen mehrfacher Widerhandlung gegen die Tierseuchengesetzgebung. «Die vom Bund verordneten Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe sind einzuhalten», stellte der Richter bei der Urteilseröffnung klar.

Der Zusatzaufwand und die Ideologie seien kein Grund, die Massnahmen zu ignorieren. Schliesslich seien ganz in der Nähe seines Hofs Tiere an H5N1 erkrankt. Der Standort des Permakultur-Hofs lag in der Überwachungszone, in der strenge Schutzmassnahmen galten.

«Ich brauche die Hühner draussen»

Der Landwirt argumentierte, dass er seine 30 Hühner nicht in einer gedeckten Anlage halten könne, weil er Permakultur betreibe. Bei dieser Form der alternativen Landwirtschaft sind Hühner für die Schädlingsbekämpfung, Unkrautvernichtung und Bodenlockerung zuständig. «Ich brauche die Hühner deshalb draussen.»

Hätte er die Massnahmen eingehalten, wäre Permakultur in dieser Zeit nicht möglich gewesen. Der Bauer hätte eine Lockerungsmaschine für den Boden kaufen müssen, Insektizide sowie Hühnerfutter für die eingesperrten Tiere. All dies hätte den Grundsätzen der Permakultur widersprochen - und es hätte Geld gekostet.

«Die Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe eignen sich nur für konventionelle Landwirtschaftsbetriebe», sagte er. Permakultur-Betriebe könnten diese gar nicht einhalten. Die Busse will der Bauer deshalb nicht zahlen. Es sei eine Grundsatzfrage, die nötigenfalls vom Bundesgericht geklärt werden müsse.

Zweifel an der Existenz der Vogelgrippe

Der Verurteilte kritisierte aber nicht nur die Massnahmen, er äusserte auch Zweifel daran, dass es die Vogelgrippe überhaupt gibt. Er habe dazu recherchiert und es sei ihm bis heute nicht klar, von welchem Erregertyp man da rede. «Wenn es diese Krankheit wirklich gibt, werden die Vögel eine Immunität dagegen entwickeln.»

Vor genau einem Jahr hatte der Bund Massnahmen gegen die Vogelgrippe verhängt. Bis im Frühling diesen Jahres mussten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter Schutzmassnahmen einhalten, um einen Kontakt ihrer Tiere zu infizierten Wildvögeln zu verhindern.

Hühner waren nicht registriert

Das Geflügel musste in einem überdachten und umzäunten Auslauf untergebracht werden. Alle Geflügelhalter - sowohl gewerbliche als auch private - müssen ihre Tiere zudem registrieren lassen, dies aber unabhängig von der Vogelgrippe-Gefahr.

Auch dies hatte der Landwirt unterlassen. Den Brief des Veterinäramtes habe er nicht geöffnet, sagte er dazu. Der liege zuhause «bei den Sachen, die nicht so wichtig sind».

In der Schweiz gibt es aktuell rund 50 Höfe, die nach den Grundsätzen der Permakultur betrieben werden. Ziel ist, den Boden so schonend wie möglich zu bewirtschaften. Moderne Technologien werden dabei ebenso abgelehnt wie Pestizide und Kunstdünger.

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