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Brians Anwalt in Dielsdorf: «Brian ist kein Monster»

Am zweiten Tag des Brian-Prozesses in Dielsdorf haben seine Anwälte am Dienstag betont, dass der 28-Jährige «niemals gefährlich war». Er sei nicht das Monster, als das er von Staatsanwaltschaft und Medien dargestellt werde. Das Urteil wird am 8. November eröffnet.

Agentur
sda
31.10.23 - 12:56 Uhr
Blaulicht
Brian muss sich wegen einer ganzen Reihe von Angriffen vor dem Bezirksgericht Dielsdorf verantworten. Der Prozess findet aber ohne ihn statt. Er hat sich dispensieren lassen. (Archivbild)
Brian muss sich wegen einer ganzen Reihe von Angriffen vor dem Bezirksgericht Dielsdorf verantworten. Der Prozess findet aber ohne ihn statt. Er hat sich dispensieren lassen. (Archivbild)
KEYSTONE/LINDA GRAEDEL

«Brian braucht nur eine Chance, er wird sie nutzen. Lassen Sie ihn frei», sagte Brians Anwalt in seinem Plädoyer. Für die rund 30 Delikte, wegen denen Brian erneut vor Gericht steht, ist gemäss dem Anwalt ausschliesslich die Isolationshaft verantwortlich.

«Er musste in der Isolationshaft im Gefängnis Pöschwies irgend eine Beschäftigung finden und sich Reize schaffen.» Dies habe er geschafft, indem er die Wärter beschimpft und Dinge beschädigt habe. Nur dieser Widerstandswille habe ihn vor dem Wahnsinn gerettet.

«Der Staat führt Krieg gegen Brian»

Nun fordere der Staatsanwalt «für eine Liste von Bagatelldelikten» aber eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 7 Monaten. Das sei völlig überrissen. «Der Staat führt Krieg gegen Brian, weil er seine Andersartigkeit nicht akzeptieren kann», sagte der Anwalt weiter.

Das Anwaltsteam fordert die Freilassung sowie eine finanzielle Wiedergutmachung, die unter Umständen in die Millionen gehen könnte. Die Anwälte beziehen sich dabei auf Präjudiz-Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR. Gemäss diesen wird jeder Tag Folter mit 2000 Franken entschädigt. Für die Anwälte stellt die Isolationshaft über eine so lange Zeit klar Folter dar.

Tatsächlich ist Isolationshaft für maximal 15 Tage erlaubt. Alles darüber stellt eigentlich eine Menschenrechtsverletzung dar. Brian sass aber von August 2018 bis Januar 2022 alleine in einer Zelle, also über drei Jahre. Im Januar 2022 wurde Brian ins Gefängnis Zürich verlegt, seither hat er Kontakt zu Mithäftlingen und eine Tagesstruktur. Sein Verhalten verbesserte sich deutlich.

Freilassung als «grosses Experiment»

Ein Gutachter hatte eine allfällige Freilassung am ersten Prozesstag jedoch als «grosses Experiment» bezeichnet. Brian könne sich an Situationen anpassen, aber er sei kein anderer Mensch geworden. Seine Persönlichkeitsstruktur sei nach wie vor unverändert, da er sich jeglicher Therapie verweigere. Konflikte mit ihm könnten nach wie vor rasch eskalieren.

Gemäss Gutachten hat Brian Anzeichen für eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Wesenszügen, dazu ADHS und Depressionen.

Beim schwersten neu angeklagten Delikt, einer versuchten schweren Körperverletzung, soll Brian eine Glasscherbe in Richtung eines Aufsehers geworfen haben. Dieser wurde oberhalb des Auges verletzt. Daneben geht es um drei einfache Körperverletzungen, sieben Sachbeschädigungen, fünf Drohungen und 19 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Brian war auch am Dienstag vom Prozess dispensiert, weil er sich nicht in Hand- und Fussfesseln vorführen lassen wollte. Das Bezirksgericht Dielsdorf wird sein Urteil am 8. November eröffnen.

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