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Krankenkassenwechsel einfach gemacht

Die Krankenkassenprämien werden im nächsten Jahr markant steigen. Höchste Zeit, eure aktuelle Krankenversicherung dem Kostencheck zu unterziehen und allenfalls zu wechseln.

Südostschweiz
04.10.22 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Anstoss für Wechsel-Muffel: Mit einer günstigen Prämie kann man unter Umständen viel Geld sparen.
Anstoss für Wechsel-Muffel: Mit einer günstigen Prämie kann man unter Umständen viel Geld sparen.
Bild Freepik/ijeab

von Sara Good und Gianna Jäger

Ende September hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass die Krankenkassenprämien 2023 im Schnitt 6,6 Prozent teurer werden. Allerdings habt ihr verschiedene Möglichkeiten, wie ihr Kosten sparen könnt. Wir geben euch im folgenden Artikel einen Überblick. 

Zuerst solltet ihr vergleichen, ob und bei welchem Anbieter ihr Geld spart. Im Netz gibt es zahlreiche Rechner, die euch diese mühsame Arbeit abnehmen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet unter www.priminfo.ch die Möglichkeit, verschiedene Krankenkassen zu vergleichen. Dafür müsst ihr Wohnort, Jahrgang und die gewünschte Franchise angeben. Ebenso, ob ihr eine Unfalldeckung braucht oder nicht. Wer will, kann auch die aktuelle Krankenkasse und das entsprechende Versicherungsmodell angeben. So seht ihr direkt, wie viel ihr mit einem Wechsel spart.

Auch unter www.swupp.ch könnt ihr verschiedene Anbieter vergleichen. Dort könnt ihr einfach den Kündigungsbrief und die Anmeldung für die neue Krankenkasse generieren.

Kündigung der Krankenkasse

Plant ihr, eure Krankenkasse zu wechseln? Etwas Zeit bleibt euch noch. Doch bis zum 30. November muss die Kündigung für die Grundversicherung bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen. Für Zusatzversicherungen gelten je nach Krankenkasse andere Fristen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden. Auf diese Weise hat die oder der Versicherte einen Beweis für die Sendung in der Hand, schreibt das BAG in einem Faktenblatt zum Wechsel der Krankenkasse. Es rät auch, die Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken und sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse anzumelden. Es ist allerdings nicht notwendig, dass ihr vor dem Wechsel eine Offerte bei der neuen Krankenkasse anfordert. Die Beitrittserklärung zur neuen Kasse erfolgt in der Regel mit einem Beitrittsformular.

Ebenfalls habt ihr die Möglichkeit, die Franchise zu wechseln. Die gewünschten tieferen Franchisen müssen der Krankenkasse bis zum 30. November schriftlich mitgeteilt werden. Wählt ihr eine höhere Franchise, dann habt ihr noch bis zum 31. Dezember Zeit, eure Kasse darüber zu informieren.

Wechsel des Versicherungsmodells

Per Ende Jahr könnt ihr zudem auch euer Versicherungsmodell wechseln: von einer besonderen Versicherungsform mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (HMO, Hausarztmodell, Modell mit telemedizinischer Beratung) in eine andere besondere Versicherungsform oder in die ordentliche Kranken­pflege­versicherung (mit freier Arztwahl). Dieser Wechsel muss der Krankenkasse ebenfalls bis zum 30. November schriftlich mitgeteilt werden.

Hingegen kann der Wechsel von der ordentlichen Kranken­pflege­versicherung in eine besondere Versicherungs­form mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer jederzeit erfolgen. Alle Krankenkassen sind laut BAG verpflichtet, in der sozialen Krankenversicherung neue Versicherte vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufzunehmen – ungeachtet ihres Alters und Gesundheitszustands. Entsprechend darf auch kein Gesundheitsfragebogen eingefordert werden. 

Schulden müssen beglichen sein

Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse endet erst dann, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass die versicherte Person bei ihr ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert ist. Dies muss sie auch der versicherten Person mitteilen. Damit ihr die Krankenkasse wechseln könnt, müsst ihr allerdings eure Schulden bis Ende des Jahres begleichen. Falls ihr dies nicht erledigt, ist ein Wechsel trotz fristgerechter Kündigung nicht möglich.

Es kann vorkommen, dass die gewählte Krankenkasse nicht auf das Gesuch reagiert oder eine andere Franchise festlegen will. In einem solchen Fall empfiehlt das BAG, dieser Krankenkasse das Aufnahmegesuch für die Grundversicherung mit Angabe der gewünschten Franchise und dem Datum des Versicherungsbeginns eingeschrieben oder per A-Post Plus zuzustellen. Übrigens: Wenn ihr eure Grundversicherung kündigt, darf die Krankenkasse euch nicht zwingen, auch eure Zusatzversicherung zu kündigen. Der Versicherer darf auch nicht von sich aus die Zusatzversicherung kündigen.

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Jetzt geht das Theater wieder los, jedoch die Preisunterschiede sind für das kommende Jahr sehr gering und die Leistungen der Rückvergütungen im Schadenfall sind zum Teil ausbaufähig. Die Plattform COMPARIS schreibt es könne bis Franken 100.- im Monat eingespart werden, das ich aber nicht so sehe, denn die Billigkassen haben fusioniert und die Grossen haben eine Anpassung mit ähnlichen Preisstrukturen für den Markt von 2023 ausgearbeitet. Ich rate den VN bei geringer Prämienerhöhung von monatlich weniger als Franken 10,- bis Franken 15.- nicht zu wechseln, vieleicht den Selbstbehalt überdenken und prüfen.Die Provisionsmaschinerie lässt grüssen.

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