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Letzte Reise: Sich früh damit zu befassen, lohnt sich

Unter dem diesjährigen Motto der Frauengemeinschaft Benken, «Heb Sorg», fand am Dienstag in Benken ein interessanter Vortrag zum Thema «Meine Selbstbestimmung – Patientenverfügung» statt.

Linth-Zeitung
14.02.19 - 14:58 Uhr
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Referierte im Benkner Gemeindehaussaal zum Thema Selbstvorsorge: die Rechtsanwältin und Noratin Karin Blöchlinger.
Referierte im Benkner Gemeindehaussaal zum Thema Selbstvorsorge: die Rechtsanwältin und Noratin Karin Blöchlinger.
NADJA ITEN

von Nadja Iten

Für Notfälle alles regeln, so wie man es will: Das ist nicht immer einfach – das Gesetz setzt ein relativ enges Korsett. Eine gewisse «massgeschneiderte» Selbstvorsorge ist aber möglich. Man kann bei schweren Krankheiten und Tod mit einem Vorsorgeauftrag oder einer Patientenverfügung vorsorgen.

Viele Menschen tun sich damit jedoch schwer, denn es geht um existenzielle Fragen: Wie wollen wir betreut werden, wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können? Und wie wollen wir sterben?

Medizinische Belange abdecken

«Das Stichwort Patientenverfügung lässt heute fast jeden aufhorchen. Doch viele Menschen betrachten das Thema noch skeptisch, wollen sich nicht ausliefern, wollen leben – und sich nicht mit dem Tod beschäftigen», sagte Dimitrios Iliakis, leitender Arzt der Akutgeriatrie im Spital Linth, und ergänzte: «Bei einer Patientenverfügung hält man im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man im Notfall zustimmt und welche man ablehnt.»

«Das Stichwort Patientenverfügung lässt heute fast jeden aufhorchen. Doch viele betrachten das Thema noch skeptisch.»
Dimitrios Iliakis, Leitender Arzt Akutgeriatrie, Spital Linth

Es sei sozusagen die Anweisung des Patienten an seinen zukünftigen Arzt, so Iliakis weiter. Die Verfügung enthält sodann auch Anordnungen über die medizinische Betreuung: Lebensverlängernde Massnahmen sind ebenso zu thematisieren wie die Entbindung des Arztgeheimnisses. Dies erleichtert es den Angehörigen, in schwierigen Momenten schwierige Entscheide zu treffen. «Angehörige werden entlastet, weil sie nicht um die Frage ringen müssen: Was hätte die verunfallte Person wohl gewollt?», beschrieb Iliakis.

Alle zwei Jahre neu beurteilen

Karin Blöchlinger, Rechtsanwältin und Notarin, erläutert in ihren Ausführungen, dass mit einem Vorsorgeauftrag eine handlungsfähige Person selbst bestimmen kann, wer im Fall einer Urteilsunfähigkeit die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten übernehmen soll. «Es ist eine Chance, diese Verantwortung im Voraus wahrzunehmen und selbst zu bestimmen, wer dereinst für seine eigene Vorsorge zuständig sein soll», betonte Gerda Previtali, Stellenleiterin Pro Senectute Zürichsee-Linth.

Jeder Mensch ändert seine Haltung zum Leben, zu Krankheit und Tod im Lauf der Jahre. Deshalb sollte jede Person ihre Patientenverfügung mindestens alle zwei Jahre überdenken und allenfalls ändern oder bestätigen. «Denn je kürzer die Unterzeichnung der Patientenverfügung zurückliegt, desto eher kann der Arzt davon ausgehen, dass sie den Willen des Patienten noch immer richtig zum Ausdruck bringt», schloss Previtali ihre Ausführungen.

Ein anregender Abend

Die Fragen, ob sein eigener Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn man diesen nicht mehr selbst äussern kann oder wer Entscheidungen trifft, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, wurden von den Fachpersonen während dem rund zweistündigen Anlass der Frauengemeinschaft Benken mit Sicherheit geklärt. Ein spannender Abend, der bestimmt den einen oder anderen Besucher dazu angeregt hat, sich in einer ruhigen Minute ganz persönlich mit Krankheit, Leben und Tod auseinanderzusetzen.

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