In Kaltbrunn Neonazi-Treffen geplant: Gericht verurteilt zwei Männer
Eigentlich wollten die Neonazis vor zwei Jahren für ein Treffen nach Kaltbrunn. Die Polizei verbot dies, darum wichen die Rechtsextremen auf Rüti aus. Zwei Organisatoren des Treffens landeten nun vor dem Richter.
Eigentlich wollten die Neonazis vor zwei Jahren für ein Treffen nach Kaltbrunn. Die Polizei verbot dies, darum wichen die Rechtsextremen auf Rüti aus. Zwei Organisatoren des Treffens landeten nun vor dem Richter.
Die «Wandergruppe Züger» ist alles andere als eine harmlose Ausflugsgemeinschaft, die hie und da zusammen ein Gipfelbier trinkt. Vielmehr steht sie für einen Decknamen von Neonazis. Im Sommer 2022 mieteten sie das Lokal der Kaltbrunner Sportschützen an. Und hätten dort fast ein Treffen mit Dutzenden Rechtsextremen veranstaltet (siehe verlinkter Artikel). Die St. Galler Kantonspolizei vereitelte dies.
Dennoch wurden zwei der Organisatoren diese Woche am Zürcher Bezirksgericht Hinwil verurteilt. Denn das Neonazi-Treffen fand trotzdem statt – einfach in Rüti statt in Kaltbrunn. In der Zürcher Oberländer Gemeinde trat nicht nur eine einschlägig bekannte Rechtsrockband auf, sondern auch nationalsozialistische Parolen wie «Sieg Heil», «Judendreck», «Ausländer raus» wurden gegrölt. Und zwar so laut, dass ein Anwohner ein Video machte und die Polizei alarmierte.
Diese traf in Rüti auf ein Treffen mit knapp 60 Teilnehmenden aus der halben Schweiz und sogar aus Deutschland und Frankreich. Das ist damit eines der grössten Neonazi-Treffen in der Schweiz der letzten Jahre.
Premiere bei der Polizei
Die beiden Angeklagten wohnen gemäss Anklageschrift, die unserer Zeitung vorliegt, beide in der March. Und sind via die Gruppierung «Junge Tat» mit Rechtsextremen aus dem St. Galler Linthgebiet verbandelt. Dass sie sich nicht in Kaltbrunn trafen, liegt an der Kantonspolizei. Diese ging einem Hinweis nach. Und verbot nach umfangreichen Ermittlungen die Veranstaltung im angemieteten Lokal der Kaltbrunner Sportschützen.
Es war das erste Mal, dass es der Kantonspolizei St. Gallen gelang, eine solche Zusammenkunft zu vereiteln. Erst 2016 traf sich die rechtsradikale Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) in Kaltbrunn. Im gleichen Jahr fand ein Grossaufmarsch von 6000 Rechtsextremen im Toggenburg statt. Als Folge davon wurde extra das Polizeigesetz angepasst. Dieses ermöglicht seither der Polizei, Veranstaltungsverbote auszusprechen.
«Wasserschaden» als Ausrede
Was die aber Neonazis vor zweieinhalb Jahren nicht davon abhielt, sich trotzdem zu treffen. Einer der nun am Zürcher Bezirksgericht Angeklagten flunkerte dafür den Vermieter des Pfadiheims in Rüti an. Die kurzfristige Anmietung erfolge wegen eines Wasserschadens in einer anderen Hütte, gab er vor Gericht an.
Der zweite Beschuldigte war am Folgetag der Veranstaltung vor Ort zum Aufräumen und für einen Kontrollgang mit dem Vermieter. Beide wurden wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass beziehungsweise deren Gehilfenschaft angeklagt.
Während die Beschuldigten vor Gericht schwiegen, kämpften ihre Verteidiger gegen eine Verurteilung. In ihren Plädoyers bezweifelten sie, dass man am Treffen mit «rassistischen Parolen» habe rechnen müssen. Der Staatsanwalt zählte daraufhin die Namen mehrerer polizeibekannter Rechtsextremer auf, die in Rüti kontrolliert wurden. Und erwähnte die Rechtsrockband aus Deutschland.
Staatsanwalt forderte härtere Strafe
Das überzeugte das Gericht. «Die beiden konnten strafbare Äusserungen erwarten und billigten diese wohl auch», sagte der Richter. Er verurteilte sie zu bedingten Geldstrafen von 110 respektive 100 Tagessätzen à 100 Franken.
Der Staatsanwalt forderte zuvor bedingte Geldstrafen von 160 beziehungsweise 120 Tagessätzen zu 100 Franken. Auch verlangte er die Inkraftsetzung einer Vorstrafe bei einem der beiden. Er hätte dann 13'200 Franken bezahlen müssen.
Der Richter sah aber davon ab, weil sich Vorstrafe um Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte drehte – und somit nicht einschlägig sei. Das Gericht verlängerte aber die Probezeit der Vorstrafe.
Neben den bedingten Geldstrafen sprach das Gericht Bussen von 2300 und 2000 Franken aus. Diese sollen ebenso abschreckend wirken wie die maximale Probezeit von fünf Jahren für einen der Beschuldigten. Das Verfahren kostet die Beiden inklusive Anwaltskosten um die 10’000 Franken.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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