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Wohneigentümer sind heute Milchkühe!

In den letzten Jahrzehnten sind die Liegenschaftswerte und Eigenmieten laufend gestiegen. Dies hat dem Bund, Kanton und den Gemeinden höhere Einnahmen gebracht und hat dazu geführt, dass die Ausgaben und Investitionen stetig gestiegen sind. Es wird Zeit, dass eine Umkehr erfolgt und wie bei privaten Unternehmen vermehrt kostenbewusst gewirtschaftet wird. Nach der Abschaffung der Eigenmiete sollte die Lösung nicht durch neue oder Erhöhung von bestehenden Steuern erfolgen. Sparen ist angesagt.
Im Artikel vom 22. August 2025 zur Abschaffung des Eigenmietwertes wird ein Beispiel aufgezeigt, das bei einem neuen Wohneigentümer stimmen kann. Bei langjährigen Immobilienbesitzern und Rentnern sieht die Rechnung meist vollständig anders aus. In der Regel ist die Hypothek deutlich tiefer, auch wegen der Finanzierungsvorschriften der Banken. Heute sind die sinkenden Renten ein grosses Thema. Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes kann ein steuerlicher Beitrag zur Entlastung vieler Rentner geleistet werden.
Ein Beispiel: Eigenmiete CHF 21'000 – und einer Hypothek von CHF 400'000 mit 1.5%, abzüglich Unterhalt ergibt ein steuerbares Zusatzeinkommen von CHF 10'800.- bei einem Steuersatz von 22% ergibt es Steuern von CHF 2'400.- plus Vermögenssteuer und Liegenschaftssteuer. Dies verdoppelt den Betrag auch rund CHF 5'000.- steuerliche Zusatzbelastung im Vergleich zu einem Mieter. Zusätzlich zu den jährlichen Kosten fallen noch Anschlussgebühren, Hand-änderungssteuern, Grundstückgewinnsteuern etc. an, die die Staatskasse füllen.
Während Jahrzehnten waren die Hypothekarzinsen deutlich über 3%. Damit war die Steuerbelastung als Wohneigentümer zahlbar. Nun mit den anhaltend tiefen Zinsen, den hohen Eigenmieten und Vermögenssteuern in Graubünden ist ein Systemwechsel dringend notwendig. Die Steuer wurde 1934 in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit eingeführt. Nun geht es der Wirtschaft und dem Staat in der Schweiz finanziell sehr gut. Bei fast alle Staaten Europas erfolgt keine Eigenmietwertbesteuerung. Wie Grossrat Bruno Claus richtig feststellt: «Der Eigenmietwert ist eine Altlast aus vergangener Zeit und längst überholt»
Bitte stimmen Sie am 28. September 2025 für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung.

Beda Capol
22.08.25 - 10:51 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Abschaffung Eigenmiege vom 22. August 2025
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Auch gut so....wie kommt es, dass Hauseigentümer aber Investitonskosten und Hypothekarschulden den Steuern abziehen können, was bei den horrenden Wohnungsmieten die Wohnungsmieter nicht können, dafür sollen sie auch mit dem Eigenmietzins etwas an die Steuerharmonie beitragen, die Schätzwerte der Immobilien sind ja eh viel tiefer als der reale Schätzwert vom Kanton. Darum ein klares NEIN zur Abschaffung des Eigenmietwertes.

Der Wohnungseigentümer leistet bereits einen erheblichen Beitrag zum Steuersystem und zwar auf mehreren Ebenen.
Versteuertes Eigenkapital: Das Kapital, das ich in die Immobilie investiert habe, stammt aus bereits versteuertem Einkommen. Andere verwenden ihr Geld für Ferien, Autos oder Konsum wir habe es in Wohneigentum angelegt.
Handänderungssteuer: Beim Kauf der Wohnung habe ich eine einmalige Abgabe entrichtet, die direkt dem Kanton oder der Gemeinde zugutekommt. Je nach Region kann diese Steuer mehrere Tausend Franken betragen.
Vermögenssteuer: Die Immobilie wird jährlich als Vermögenswert besteuert selbst wenn ich darin wohne und keine Einnahmen daraus erziele.
Eigenmietwert: Zusätzlich muss ich ein fiktives Einkommen versteuern, nur weil ich in meiner eigenen Wohnung wohne. Das ist eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems und bedeutet eine zusätzliche Einkommenssteuerbelastung.
Liegenschaftssteuer: In vielen Kantonen fällt zusätzlich eine jährliche Steuer auf Immobilienbesitz an unabhängig von der Vermögenssteuer.
Wohneigentum im Alter: Ein amortisiertes Eigenheim kann im Alter helfen, Ergänzungsleistungen zu vermeiden. Das entlastet auch die Allgemeinheit, da diese Leistungen aus Steuergeldern finanziert werden.
Wenn man all diese Aspekte berücksichtigt, müsste man zum Schluss kommen, dass das Eigenmietwert-System ohne Wenn und Aber mit einem überzeugten Ja abgeschafft werden sollte.

Es bietet sich eine einmalige Gelegenheit, den Eigenmietwert abzuschaffen. Wird diese Chance nicht genutzt, verschwindet das Thema womöglich für Jahrzehnte wieder in der Schublade.
Jede Mieterin und jeder Mieter insbesondere junge Menschen hat die Möglichkeit, sich durch harte Arbeit, Sparsamkeit und ein wenig Glück eines Tages den Traum vom eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Wer vorausschauend plant, erkennt vielleicht, dass er künftig auch von der Abschaffung des Eigenmietwerts profitieren könnte.
Zudem können Erstkäuferinnen und Erstkäufer eines Eigenheims während der ersten zehn Jahre die Schuldzinsen steuerlich abziehen.
Auch wenn die Materie komplex erscheinen mag, lohnt es sich, sich selbst zu informieren und abzuwägen denn jede Interessensgruppe zeigt vor allem das auf, was ihr nützt.
Es lohnt sich, einen Blick in die Zukunft zu werfen. Und vielleicht legt ihr dann auch ein überzeugtes Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts in die Urne.

Gerade heute kam in den Nachrichten die Meldung, dass wir uns mit 3-5% Mietzinserhöhung pro Jahr abfinden müssten. So nützen harte Arbeit, Fleiss und Sparsamkeit den heutigen Jungen herzlich wenig, um sich einmal Wohneigentum leisten zu können Die arbeiten mehr und mehr nur noch für Vermieter, Versicherungen und Schweizzuschlagkassierer. Ausserdem rennen ihnen die Preise für Wohneigentum in unerreichbare Höhen davon. Da reicht "ein wenig Glück" auch nirgends mehr hin. Übrigens ist jede Nettorendite aus dem Mietzins, die den Referenzzinssatz um mehr als 2% überschreitet, gesetzeswidrig.

28. September 2025
N E I N
zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung.
Die wirklichen Goldesel. Milchkühe, Presszitronen, sind die Mieter. Und diese sind sogar in der Mehrheit (einen so hohen Mieteranteil wie in der Schweiz gibt es in ganz Europa nicht).
Die einzige Lösung muss lauten:
Kostenmiete für alle!

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