Vielleicht zahlt die IV, vielleicht auch nicht
Ihr hattet einen Unfall bei der Arbeit, könnt nicht mehr Eurer eigentlichen Arbeit nachgehen. Das Einkommen fehlt oder wird weniger. Wer hilft?
Ihr hattet einen Unfall bei der Arbeit, könnt nicht mehr Eurer eigentlichen Arbeit nachgehen. Das Einkommen fehlt oder wird weniger. Wer hilft?
Hans Meier steigt die Leiter vom Dacht hinunter. Dabei rutscht der Dachdecker aus, fällt auf den Boden. Er verletzt sich schwer, muss ins Spital. Dort wird klar: Meier wird bei der Arbeit einige Wochen ausfallen.
Meier ist nun gesetzlich verpflichtet, den Unfall seinem Arbeitgeber sofort mitzuteilen, damit dieser den Unfall der Versicherung melden kann. Meier wird nach diesem Unfall – bis er wieder zur Arbeit erscheint – seinen Lohn zu 80 Prozent ausbezahlt bekommen. Wie lange Meier der Arbeit fernbleiben kann – und der Arbeitgeber trotzdem zahlen muss – ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Gemäss Gerichtspraxis sind es mindestens drei Wochen im ersten Dienstjahr. Bei längeren Arbeitsverhältnissen wenden die Gerichte Tabellen oder Skalen an.
Wenn arbeiten nicht mehr geht
Rund 250'000 Berufsunfälle und Krankheiten, die mit der Arbeit zusammenhängen, werden in der Schweiz pro Jahr registriert. In über 1100 Fällen führen diese zu Invalidität. Nicht immer ist es dann möglich, nach einer längeren Auszeit die gewohnte Arbeit wieder aufzunehmen.
Nehmen wir mal an, Hans Meier aus dem Fallbeispiel würde nach dem Unfall fortan an chronischen Rückenschmerzen leiden. In einem solchen Fall könnte er seiner Arbeit als Dachdecker auch nach drei Wochen nicht mehr nachgehen. Und somit kommt die Invalidenversicherung (IV) ins Spiel.
Die IV rechnet
Die IV würde zuerst abklären, ob Meier überhaupt Anspruch auf eine IV-Rente hat – und wenn ja, wie viel er künftig erhalten soll. Will heissen: Die IV berechnet Meiers IV-Grad. Dafür ein Beispiel: Meier verdient als Dachdecker rund 70'000 Franken im Jahr. Aufgrund der chronischen Rückenschmerzen kann er diesem Beruf zwar nicht mehr nachgehen. Trotzdem kann er weiter arbeiten, indem er angehende Dachdecker schult. Allerdings sinkt sein Einkommen dadurch um 30'000 Franken im Jahr.
Die IV vergleicht nun sein Einkommen ohne gesundheitliche Einschränkungen (70'000 Franken) mit jenem, das er mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erzielen kann (40'000 Franken). Der Dachdecker erleidet durch seine Rückenschmerzen also eine Einkommenseinbusse von fast 43 Prozent, was seinem IV-Grad entspricht. Somit würde er eine Viertelsrente erhalten.
Würde Meier in dieser Branche überhaupt nicht mehr arbeiten können, würde ihm die IV eine Umschulung finanzieren müssen.
Kristina Schmid berichtet über aktuelle Geschehnisse im Kanton und erzählt mit Herzblut die bewegenden Geschichten von Menschen in Graubünden. Sie hat Journalismus am MAZ studiert und lebt mit ihrem Mann und zwei Kindern im Rheintal, worüber sie in ihrem Blog «Breistift» schreibt.
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