Auch für Prostituierte muss AHV bezahlt werden
Die Leiterin eines Erotikstudios wird von der Ausgleichskasse als Arbeitgeberin eingestuft. Damit muss sie AHV-Beiträge abliefern, sagt auch das Verwaltungsgericht.
Die Leiterin eines Erotikstudios wird von der Ausgleichskasse als Arbeitgeberin eingestuft. Damit muss sie AHV-Beiträge abliefern, sagt auch das Verwaltungsgericht.
26.10.21 - 04:30 Uhr
Wirtschaft

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