×

Auch für Prostituierte muss AHV bezahlt werden

Die Leiterin eines Erotikstudios wird von der Ausgleichskasse als Arbeitgeberin eingestuft. Damit muss sie AHV-Beiträge abliefern, sagt auch das Verwaltungsgericht.

Fridolin
Rast
26.10.21 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Vermieterin gilt als Arbeitgeberin: Auch für Prostituierte, die in Erotikstudios wie hier in Zürich arbeiten, müssen AHV-Beiträge entrichtet werden.
Vermieterin gilt als Arbeitgeberin: Auch für Prostituierte, die in Erotikstudios wie hier in Zürich arbeiten, müssen AHV-Beiträge entrichtet werden.
Bild Ennio Leanza/Keystone
Abo-Inhalt

Neugierig, wie es weitergeht?
Angebot wählen und weiterlesen.

Könnte euch auch interessieren