Härtefälle können ab Neujahr Gesuche einreichen
Der Kanton hat die Härtefallregelung festgelegt: Ab Januar können von Covid-19 betroffene Unternehmen rückzahlbare und nicht rückzahlbare Beiträge beantragen. Der Kreis der Branchen wurde ergänzt, weist aber noch Lücken auf. Ein weiteres Paket könnte folgen.
Der Kanton hat die Härtefallregelung festgelegt: Ab Januar können von Covid-19 betroffene Unternehmen rückzahlbare und nicht rückzahlbare Beiträge beantragen. Der Kreis der Branchen wurde ergänzt, weist aber noch Lücken auf. Ein weiteres Paket könnte folgen.
15.12.20 - 19:17 Uhr
Wirtschaft

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