Putzpersonal streitet mit den Ex-Chefs um Lohn
Eine junge Süditalienerin kommt in die Schweiz und lässt sich bei einer Putzfirma anstellen. Ein junger Mann ebenso. Nun klagen sie gegen ihre früheren Arbeitgeber. Diese sollen den beiden je 18 000 Franken Lohn vorenthalten haben. Warum eine zweite Verhandlung vor dem Kantonsgericht nun viel kürzer gerät.
Eine junge Süditalienerin kommt in die Schweiz und lässt sich bei einer Putzfirma anstellen. Ein junger Mann ebenso. Nun klagen sie gegen ihre früheren Arbeitgeber. Diese sollen den beiden je 18 000 Franken Lohn vorenthalten haben. Warum eine zweite Verhandlung vor dem Kantonsgericht nun viel kürzer gerät.
Aus dem Süden Italiens sind sie vor wenigen Jahren in die Schweiz gekommen. Lange geblieben sind sie bei ihrem ersten Arbeitgeber nicht, einer Reinigungsfirma aus Glarus Nord. Mit deren Inhabern, Vater und Sohn, treffen sie sich vor dem Kantonsgericht wieder.
Die junge Frau, nennen wir sie hier Elisa M.*, und der junge Mann – Mattia C.* – fordern von ihren ebenfalls ausländischen Ex-Arbeitgebern je rund 18 000 Franken. In der ersten Verhandlung am Morgen stehen sich die junge Frau und die Chefs der GmbH gegenüber.
«Diese Firma» nennt sie die junge Frau konsequent, und in der persönlichen Befragung berichtet sie, dass sie zwei Jahre lang hauptsächlich Baureinigungen gemacht habe. Stunden um Stunden geschuftet in vielen, vielen neuen Blöcken in Näfels, in Rapperswil, in Schwanden und anderswo. Nur gelegentlich habe sie auch Normalreinigungen in Büros gemacht.
Höherer Lohn für härtere Arbeit
Wichtig ist der Unterschied, weil sie für die strengeren Spezialreinigungen einen höheren Lohn hätte bekommen müssen, doch «diese Firma hat mich ohne die Zuschläge bezahlt». Ausserdem habe sie Überzeitzuschläge nicht bezahlt bekommen, sagt Elisa M.: «Ich habe immer 180 Stunden im Monat oder mehr gearbeitet, nie weniger.»
Elisa M.s zweisprachige Vertreterin betont, 75 Prozent der geleisteten Arbeitszeit müsse der Spezialreinigung zugerechnet werden. Auch fehlten der Anteil vom 13. Monatslohn und die Ferien- und Feiertagszuschläge zum Stundenlohn oder die Essensspesen, erklärt sie: «Die Firma hätte den Gesamtarbeitsvertrag befolgen und diese Zuschläge zahlen müssen.»
Ausserdem hätten die Angestellten von Anfang an informiert werden müssen über diesen GAV und über ihre Rechte. Und das sei nicht geschehen.
Elisa M. sieht sich auch um Arbeitszeit betrogen: «So haben wir in Amden gearbeitet und die Endzeit dort rapportiert, dann beim nächsten Einsatz in Netstal die Anfangszeit.» Die Fahrzeit dazwischen, die genauso Arbeitszeit sei, habe sie nicht vergütet bekommen, ist sie sich sicher.
«Da wird sie wohl eine Pause gemacht haben», entgegnet der Juniorchef – Gregory N.* sei er hier genannt – recht ungerührt. Oh ja, betont Elisa M., oft habe sie das private Auto benutzen müssen und auch das Putzmaterial damit transportieren. Doch sie habe auch dafür keine Spesen vergütet bekommen. Man habe sich meist zur Arbeit bei den Blöcken oder den Häusern getroffen, «ein Magazin hat die Firma ja auch erst seit einem Jahr». Bis kurz vor ihrer Kündigung habe die Firma überhaupt nur ein einziges Firmenauto besessen, erklärt Elisa M: «Und das für so viele Arbeiter.»
Wie viele Angestellte es denn damals waren? Drei, vier vielleicht, will sich der Juniorchef vor Gericht lieber nicht festlegen. «Heute zehn, damals weniger», sagt er schliesslich auf die Bemerkung des Gerichtspräsidenten, vier seien ja schon hier vor Gericht. Und Gregory N. beharrt darauf, die Mitarbeiter hätten das Geschäftsauto zur Verfügung gehabt, man habe sie nicht zum Fahren mit dem eigenen angewiesen. Gregory N. redet für die Firma, sein Vater könne kaum Deutsch. Auch wenn er die Firma in Glarus Nord nach Angaben auf der Website vor über 20 Jahren gründete.
Kleine Zugeständnisse der Chefs
Gewisse Fehler habe man gemacht, gesteht Gregory N. ein. Aber die Differenz, die man zu bezahlen bereit sei, beziffert ihr Anwalt auf nur 1018 Franken an Lohn und 368 Franken an Spesen – weit unter der Forderung von Elisa M. Alle übrigen Forderungen bestreite man, so der Anwalt. Und verweist auf eine Lohnbuchkontrolle durch die zuständige Behörde im Jahr 2016. Demnach hätte die Firma nur für 45 Stunden den strittigen Zuschlag zahlen müssen und nicht etwa für die geforderten 75 Prozent der ganzen Arbeitszeit.
Und dann doch ein Vergleich
Am Schluss der Verhandlung ruft der Gerichtspräsident die Parteien zur Vergleichsverhandlung auf. Diese gedeiht – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – offenbar. Nun wird auch Mattia C. hereingerufen und soll offenbar gleich mit um einen Kompromiss ringen. Er ist der zweite Kläger und hat auf seine eigene Verhandlung, die zweite Verhandlung, gewartet.
Ein Kompromiss gelingt, und zum Schluss informiert der Gerichtspräsident darüber: Die Parteien hätten sich nach einem harten Ringen gefunden. Es hätten mehrere Personen Fehler gemacht, und nun alle zum Kompromiss beigetragen. Wie dieser aussieht, darüber haben sich die Parteien zum Stillschweigen verpflichtet.
*Name von der Redaktion geändert
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