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Gebirgskantone wehren sich gegen neues Wasserzinsmodell

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGB) lehnt die vom Bundesrat als Übergangslösung vorgeschlagene Senkung des Wasserzinsmaximums strikte ab. Bevor ein neues Wasserzinsmodell diskutiert werden könne, müsse der völlig verzerrte Strommarkt dringend neu geordnet werden.

Südostschweiz
28.08.17 - 16:19 Uhr
Wirtschaft
Regierungsrat Mario Cavigelli anlässlich der Medienkonferenz in Bern.
Regierungsrat Mario Cavigelli anlässlich der Medienkonferenz in Bern.
KEYSTONE

Die gegenwärtige Maximalhöhe für den Wasserzins ist bis Ende Dezember 2019 befristet. Der Bundesrat hat Ende Juni einen Vorschlag für die Zeit ab 2020 in die Vernehmlassung gegeben.

Vorgeschlagen ist im Entwurf des Bundesrates, das Wasserzinsmaximum generell von 110 Franken pro Kilowatt auf 80 Franken pro Kilowatt zu senken. Für die Gebirgskantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis steht damit viel auf dem Spiel, wie sie am Montag an einer Medienkonferenz deutlich machten.

Die totalen Wasserzinseinnahmen der sieben Gebirgskantone belaufen sich derzeit auf 389 Millionen Franken pro Jahr, was 80 Prozent der gesamtschweizerischen Wasserzinseinnahmen entspricht, wie der Bündner Regierungsrat Mario Cavigelli sagte. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen generellen Senkung würden den Gebirgskantonen 106 Millionen Franken pro Jahr wegbrechen. Dies entspräche einem Rückgang um 27 Prozent.

Cavigelli wies darauf hin, dass rund die Hälfte der Wasserkraftproduktion in der Grundversorgung abgesetzt wird. In diesem Bereich werden die gesamten Kosten gedeckt. Dieser Teil der Wasserkraft habe somit per Definition keine Rentabilitätsprobleme. Dementsprechend erweise sich die für die als Übergangsregelung vorgeschlagene Kürzung als ungerechtfertigte Giesskannensubvention.

Kompensation von Marktprämie

Die vorgeschlagene Senkung des Wasserzinses würde zudem im Ergebnis zu einer teilweisen Kompensation der mit dem neuen Energiegesetz beschlossenen Marktprämie führen, die einen Netzzuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde einschliesst.

Das Volk habe de Energiestrategie 2050 aber im Wissen um diesen Zuschlag zugestimmt. Es sei staatspolitisch nicht statthaft, bereits kurz nach der Abstimmung diese Belastung durch die Hintertüre zu Lasten der Wasserkraftkantone teilkompensieren zu wollen. Zudem solle damit ein psychologischer «Anker» für weitere Wasserzinssenkungen gesetzt werden.

Gemäss einer im Auftrag der Gebirgskantone erstellten Studie hat die Elektrizitätsbranche mit der Wasserkraft über alle Wertschöpfungsstufen hinweg in den Jahren 2000 bis 2016 stets Gewinne geschrieben, unabhängig der auch in früheren Phasen bereits tiefen Marktpreise.

Die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden stellt laut einer Mitteilung mit Genugtuung fest, dass die RKGK die gleiche Stossrichtung in Sachen Wasserzinsvernehmlassung verkündet, wie sie selbst seit jeher vertritt.

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