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Partyorganisatoren und Clubbesitzer wehren sich

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Partyorganisatoren im Glarnerland wollen das Tanzverbot abschaffen. Aus diesem Grund wurde ein Memorialsantrag eingereicht. Das Tanzverbot gilt an fünf hohen Feiertagen im Jahr; Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag und an Weihnachten. Diesen Frühling hat man aber die Praxis verschärft und das Tanzverbot auch auf den Tag vor dem Feiertag ausgedehnt. Das Kulturzentrum «Holästei musste deshalb sogar kurzfristig ein Konzert absagen. Jetzt wehren sich die Clubbesitzer.

Kirsty Stephenson

Leben & Freizeit