Tiere in schlecht gereinigten Fahrzeugen unterwegs
Bei einer Kontrolle von Tiertransporten sind in Graubünden sechs Personen wegen Widerhandlungen gegen die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung verzeigt worden.
Bei einer Kontrolle von Tiertransporten sind in Graubünden sechs Personen wegen Widerhandlungen gegen die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung verzeigt worden.
Die Kontrollen führte die Kantonspolizei Graubünden mit den Tierschutzsachbearbeitern der Stadtpolizei Chur und der Kantonspolizei Glarus im Prättigau, in der Surselva und im Schwerverkehrskontrollzentrum in Unterrealta durch. Im Rahmen der jährlichen Weiterbildung waren auch zwei Spezialisten des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beteiligt. Dies schreibt die Polizei in einer Mitteliung vom Donnerstag.
Gewerbliche und private Transporte
Kontrolliert wurden 60 Transporte von Nutztieren, gewerbliche Anhängerzüge wie auch private Tieranhänger an Personenwagen. Es resultierten vier Anzeigen wegen nicht oder schlecht gereinigter Transportfahrzeuge, zwei wegen fehlerhafter oder unterlassener Begleitdokumente und zwei wegen Nichteinhaltens von Fahrzeugmassen.
Zusätzlich musste der Transport einer verletzten Kuh beurteilt werden. Um die Verletzungen und die Transportfähigkeit des Tieres zu beurteilen, wurde ein Amtstierarzt beigezogen. Es stellte sich heraus, dass die Verletzung vorgängig tierärztlich beurteilt und vom Tierhalter auch korrekt dokumentiert wurde. Folglich erfolgte auch keine Anzeige. Der grösste Teil der Tiertransporte wurde gemäss den gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
Fachverantwortliche stellen Koordination sicher
Seit neun Jahren stehen in Graubünden ein Dutzend Tierschutzsachbearbeiter der Kantonspolizei Graubünden und der Stadtpolizei Chur im Einsatz. Diese stehen den Polizisten bei Tatbestandsaufnahmen zur Seite und koordinieren mit dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit. Am jährlichen Weiterbildungstag werden Informationen zur Haltung und zum Transport von Haustieren vermittelt, beispielsweise Vorschriften für Gehege, Lichtverhältnisse, Stallungen oder in einem Schlachthaus. (so)
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