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Wir sagen sorry: Ihr seid keine Raser, höchstens «Raser»!

Nicht jeder Autofahrer, der zu schnell fährt, ist ein Raser. Ein Leser hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass der 25-Jährige, der am Freitagabend auf der Umfahrung Chur mit 125 statt 80 km/h unterwegs war, zu unrecht als Raser beschrieben wurde. So viel vorneweg: Der Leser hat recht.

Südostschweiz
19.02.19 - 04:30 Uhr
Blaulicht
Die Definition Raser ist im Gesetz klar geregelt.
Die Definition Raser ist im Gesetz klar geregelt.
PIXABAY

Für Aufregung unter den Lesern hat am Samstag die Meldung «Polizei zieht in Chur zwei Raser aus dem Verkehr» gesorgt.

Kurt H. schreibt uns dazu eine E-Mail und klärt auf: Per Gesetz sei ein Raser, wer in der 80 km/h-Zone mehr als 140 km/h fährt. Die Bezeichnung Raser ist bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h demzufolge nicht die korrekte Wortwahl. Und weiter: Unbestritten ist, dass die beiden jungen Lenker zu schnell unterwegs waren; sie aber als Raser abzustempeln ist geschmacklos und nicht korrekt, so Kurt H.

Korrekt. Die genauen Definitionen lauten nämlich per Gesetz wie folgt:

Als «Raser» gilt, wer die zulässige Geschwindigkeit wie folgt überschreitet:
- um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt
- um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt
- um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt
- um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt

Entsprechend haben wir den Titel der Meldung angepasst; statt Raser steht nun das Wort Schnellfahrer.

Und wir haben bei der Stadtpolizei Chur nachgefragt. Wie der stellvertretende Polizeikommandant, Roland Hemmi, sagt, sei die Messung das eine, das andere sei, wenn es infolge einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem schweren Unfall komme. Im Gesetz steht wörtlich: Ebenso gilt als «Raser», wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen. Umgangssprachlich nehme man das Wort «Raser» eben schneller in den Mund und sage beispielsweise «schau mal, wie der vorbeigerast ist», meint Hemmi. Aber wie gesagt, rechtlich ist die Sachlage genau definiert und daher der Titel der Meldung vom Samstag falsch. Und dafür entschuldigen wir uns. Denn wie Kurt H. in seinem Schreiben an uns richtig annimmt, müssen sich auch die Medien an die Gesetzgebung halten.

Nochmals Hemmi: «Wer im 80-er-Bereich 45 km/h zu schnell fährt, ist per Definition kein Raser. Aber ein Kavaliersdelikt ist das auch nicht.»

Jetzt entscheidet die Staatsanwaltschaft

Wie geht es nun mit den beiden 22- und 25-jährigen Autofahrern weiter, die am Freitagabend auf der Umfahrung Süd mit 125 respektive 120 statt den erlaubten 80 Stundenkilometern geblitzt wurden? Laut Hemmi geht der Fall nun an die Bündner Staatsanwaltschaft. Diese beurteilt die Busse und einen Strafbefehl. Anschliessend gehen die Akten an das Strassenverkehrsamt, das einen Ausweisentzug prüft. Sowohl für Busse, wie auch für Ausweisentzug werden verschiedene Faktoren herangezogen wie Junglenker, Wiederholungstäter oder steuerbares Einkommen. Dies soll laut Hemmi für ausgewogene Gerechtigkeit sorgen.

Die Negativrangliste von Chur

Weiter hat Hemmi noch eine inoffizielle Rangliste von entsprechenden Geschwindigkeitssündern in Chur preisgegeben. So wurden in den vergangenen zwei Jahren folgende Übertretungen geblitzt:

mit 82 km/h wo die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt
mit 116 km/h wo die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt
mit 118 km/h wo die Höchstgeschwindigkeit 60 km/h beträgt
mit 159 km/h wo die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt

In drei dieser vier Fälle ist der Tatbestand «Raser» erfüllt.

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