Ein Einbrecher hat eine Vorliebe für Gemeindehäuser
Gleich siebenmal hat ein Kosovare in den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn in Gemeindehäuser eingebrochen. Dass er nun in Glarus vor Gericht stand, hat mit einem Verdacht zu tun.
Gleich siebenmal hat ein Kosovare in den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn in Gemeindehäuser eingebrochen. Dass er nun in Glarus vor Gericht stand, hat mit einem Verdacht zu tun.
Die Gerichtsverhandlung ist eine kurze Sache. Denn der Angeklagte ist geständig, und die Glarner Staatsanwältin hat mit ihm eine Verurteilung im abgekürzten Verfahren vereinbart. Der Strafdeal muss noch vom Kantonsgericht geprüft und gebilligt werden.
Der Mittvierziger, der aus dem Kosovo stammt, bekennt sich schuldig für sieben Einbrüche und akzeptiert die Haftung für die angerichteten Schäden. Diese gehen in die Zehntausende, Geld dagegen hat er jeweils keins oder nur wenig erbeutet. Er ist ausserdem einmal zu schnell gefahren, und bei der Hausdurchsuchung am Wohnort seiner Ehefrau wurde auch noch eine kleine Menge Marihuana gefunden.
Die Strafe: 15 Monate unbedingt und eine Busse von 200 Franken. Ausserdem muss er die Untersuchungs- und Verfahrenskosten übernehmen. Und er wird für fünf Jahre des Landes verwiesen.
Er steht in Glarus vor Gericht, weil man ihn als Täter auch bei einem Einbruch in Netstal vermutete. Der Verdacht erhärtete sich nicht, begründete aber die Zuständigkeit der Glarner Behörden.
Erschwertes Familienleben
Der Angeklagte hat zwei Kinder, lebte mit ihnen und seiner Frau seit 2003 in der Schweiz, erklärt der Mann. Ja, er sei wegen der Arbeit in einer Fabrik in die Schweiz gekommen: «Ich habe einen guten Job gehabt bis zur Rückkehr nach Deutschland.» Momentan lebe er im Südschwarzwald.
Theoretisch. Praktisch ist er seit dem 30. Juni 2017 im Gefängnis, in Untersuchungshaft und vorzeitigem Vollzug. Seit 25 Jahren lebe er mit seiner Frau zusammen, und er wolle wieder zurück zur Familie im Berner Seeland. Doch da ist die Landesverweisung, so der Hinweis des Gerichtspräsidenten. «Das müssen wir irgendwie organisieren», meint der Angeklagte nur.
Er habe keine Schulden, kein Vermögen – und im Moment auch kein Einkommen. Doch er hofft darauf, in seinem Beruf als Kranführer wieder eine Stelle zu finden. Konsumiert er Drogen? «Nein, gar nichts», sagt er dem Gerichtspräsidenten. Frage und Antwort haben Bedeutung, hat der Mann doch von 2010 bis 2012 zweieinhalb Jahre wegen Drogenhandel gesessen.
Modelleisenbahn bleibt unberührt
Sämtliche Einbrüche hat der Mann im Seeland und dem angrenzenden Kanton Solothurn begangen: Zwischen September 2016 und Juni 2017 machte er seine Tour in Sonceboz-Sombeval BE, Gurmels FR, Fräschels FR, Halten SO, Oekingen SO, Winistorf SO und Aeschi SO (siehe Grafik). Dort hat ihn die Polizei gleich beim Einbruch verhaftet. Die zwei Tage vorher angeordnete Observation samt Telefonüberwachung wurde zum Volltreffer.
Offenbar wollte der Mann bei der «Arbeit» nicht gestört werden. Er suchte «stets in öffentlichen Gebäuden und mit beträchtlichen Schäden», wie die Staatsanwältin kommentiert. Und er tat es immer nachts. Die Anlage eines Modelleisenbahn-Clubs liess er unangetastet, doch allein bei diesem Einbruch verursachte er einen Sachschaden von über 17 000 Franken.
Nett und einsichtig
Der Angeklagte sei in der Untersuchung in allen Punkten geständig gewesen und immer hochanständig, lobt die Staatsanwältin. Und so gibt sie der Hoffnung Ausdruck, dass ihm die – obligatorische – Landesverweisung nicht auch noch in Deutschland Schwierigkeiten einbringt.
Psychologisch geschickt nimmt der Verteidiger das Lob auf: Der Angeklagte sei hochanständig, intelligent. «Er sieht ein, dass er eine Dummheit begangen hat.» Und der Anwalt hofft, dass sein Klient keine neuen Taten mehr begehe und im Interesse der Familie milde behandelt werde. «Sein wichtigstes Anliegen ist eine baldige Urteilseröffnung, denn er könnte bereits Ende Monat bedingt aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen werden.» Migrationsamt und Strafvollzugsbehörde seien bereit, sofort zu handeln.
Das Urteil wird in den nächsten Tagen schriftlich eröffnet, so der Gerichtspräsident. Der Gemeindehauseinbrecher hat das Schlusswort und zeigt sich einsichtig: «Ich bereue sehr, was ich gemacht habe.»
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