Verwaltungsgericht hebt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur auf
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Verordnung zur Einführung eines städtischen Mindestlohns in den Städten Zürich und Winterthur aufgehoben. Die Verordnungen verstiessen gegen kantonales Recht, begründete es seinen Entscheid.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Verordnung zur Einführung eines städtischen Mindestlohns in den Städten Zürich und Winterthur aufgehoben. Die Verordnungen verstiessen gegen kantonales Recht, begründete es seinen Entscheid.
Zwar sei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Kantonen in gewissen Grenzen erlaubt, einen Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme einzuführen, heisst es in einer Medienmitteilung des Zürcher Verwaltungsgerichts vom Freitag.
Die in den Städten Zürich und Winterthur vorgesehenen Mindestlöhne lägen zwar innerhalb der zulässigen Grenzen und seien mit der Wirtschaftsfreiheit und dem Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts vereinbar.
Doch liessen weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, argumentierte das Gericht. Die Verordnungen verstiessen damit gegen kantonales Recht. Das Gericht hiess dagegen erhobene Beschwerden gut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde, in Winterthur 23 Franken betragen sollen. Im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner auch rechtliche Bedenken.