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Strittig ist vor allem freies Betreten

Der Bund erklärt, die Nutzungen im bisherigen Rahmen blieben erlaubt. Das gilt aber offenbar nicht für die Bewegungsfreiheit in der Landschaft.

Fridolin
Rast
10.08.22 - 04:30 Uhr
Politik
Bundeseigentum: Der ganze sichtbare Talkessel am Fuss des Hausstocks (links in den Wolken) ist im Eigentum von Armasuisse.
Bundeseigentum: Der ganze sichtbare Talkessel am Fuss des Hausstocks (links in den Wolken) ist im Eigentum von Armasuisse.
Julien Thiebaud/VBS
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