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EU-Staaten lassen Plan zu Beistandsklausel erstellen

Zur Stärkung der militärischen Beistandsklausel der EU haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten bei einem Gipfeltreffen in Zypern einen Handlungsplan in Auftrag gegeben. «Wir haben uns gestern Abend darauf geeinigt, dass die Kommission eine Blaupause ausarbeiten wird, wie wir reagieren, falls ein Mitgliedstaat Artikel 42.7 auslöst», sagte der Gastgeber und zyprische Präsident Nikos Christodoulidis. Es gebe eine Reihe von Fragen, auf die man Antworten brauche.

Agentur
sda
24.04.26 - 19:39 Uhr
Politik
Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten zusammen in Zypern. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten zusammen in Zypern. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Keystone/dpa/Kay Nietfeld

In dem Absatz heisst es konkret: «Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung (...).»

Weiter sagte Christodoulidis: «Nehmen wir an, Frankreich löst Artikel 42.7 aus: Welche Länder werden als erste auf die Anfrage der französischen Regierung reagieren? Was sind die Bedürfnisse der Regierung oder des Landes, das Artikel 42.7 auslöst? All diese Punkte werden in einer Blaupause festgehalten», erklärte er. Ziel sei ein Plan, den man umsetzen könne, falls ein Mitgliedstaat Artikel 42.7 auslöse.

Kanzler Merz unterstützt Projekt

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte in der Abschlusspressekonferenz des Gipfels, der EU-Vertrag sei sehr klar in Bezug darauf, dass andere Mitgliedstaaten verpflichtet seien, denjenigen zu unterstützen, der Hilfe benötige. Er sei jedoch nicht klar darin, was wann geschehe und wer was tue. Genau daran arbeite man nun. Denkbar ist nach ihren Worten ein Mechanismus zu entwickeln, wie man ihn schon seit vielen Jahren beim EU-Katastrophenschutzverfahren hat.

Über eine stärkere Beschäftigung mit der EU-Beistandsklausel wird in der EU bereits seit Monaten diskutiert. Dafür geworben hatte unter anderem auch Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Sicherheitskonferenz im Februar in München. Hintergrund sind Bemühungen, sich unabhängiger von den USA zu machen und vor allem der Anfang des Jahres von US-Präsident Donald Trump angezettelte Konflikt um Grönland.

Die EU stellte dabei im Januar klar, dass Deutschland und die anderen EU-Staaten im Fall eines gewaltsamen Konflikts auf Antrag Dänemarks hin Beistand leisten müssten. Für Zypern ist die Klausel zudem wichtig, weil der Inselstaat im östlichen Mittelmeer nicht Nato-Mitglied ist und zuletzt während des Iran-Kriegs mit Drohnenattacken zu tun hatte.

Wortwahl ist schärfer als Artikel 5

Artikel 42.7 ist noch schärfer formuliert als Artikel 5 des Nato-Vertrags. Nach diesem liegt es im Ermessensspielraum der Bündnisstaaten, wie sie im Fall eines Angriffs den Alliierten zu Hilfe kommen. Den Nato-Bündnisfall könnte Dänemark zudem ohnehin nicht ausrufen, weil dazu auch die USA zustimmen müssten.

Die EU-Beistandsklausel wurde bislang erst einmal nach den Terroranschlägen von Paris im Jahr 2015 aktiviert. Deutschland beteiligte sich danach deutlich aktiver am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) im Irak und in Syrien. So wurden unter anderem Tornado-Jets für Aufklärungsflüge bereitgestellt.

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