3G auch am Churer Weihnachtsmarkt
Für den Churer Christkindlimarkt hat die Stadt Chur auch Coronaregelungen bekanntgegeben.
Für den Churer Christkindlimarkt hat die Stadt Chur auch Coronaregelungen bekanntgegeben.
Am Churer Christkindlimarkt gilt neu die 3-G-Regel an Verpflegungsständen, wie die Stadt am Donnerstag mitgeteilt hat. Betroffen sind alle Verpflegungsstände mit Sitzgelegenheiten und/oder Stehtischen. Aufgrund der Besucherfrequenzen wurde festgelegt, dass die 3-G-Regel wochentags ab etwa 16 Uhr und an den verkaufsoffenen Sonntagen jeweils ab Marktöffnung gilt. Während der übrigen Zeiten können die Abstandsregeln unter den Personengruppierungen gut eingehalten werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Nicht betroffen von den Massnahmen sind Take-away-Stände und Marktstände ohne Verpflegungsangebot. (red)
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