Härtefallverordnung wird angepasst
Bislang verzeichnete der Kanton weniger Härtefallgesuche als erwartet. Dadurch können Hilfen schneller und direkter ausbezahlt werden. Die Verordnung wird nun nach nationalen Vorgaben angepasst.
Bislang verzeichnete der Kanton weniger Härtefallgesuche als erwartet. Dadurch können Hilfen schneller und direkter ausbezahlt werden. Die Verordnung wird nun nach nationalen Vorgaben angepasst.
Höhere Beiträge und klare Zuständigkeiten: Das sind die wesentlichen Punkte der neuen kantonalen Härtefallverordnung. Wie der Kanton Glarus in einer Medienmitteilung schreibt, sollen Firmen in dem Kanton ausbezahlt werden, wo die Lohnkosten anfallen. Dies soll auch dann der Fall sein, wenn sich der Firmensitz in einem anderen Kanton befindet. Gemäss dem Glarner Regierungsrat gilt es nun, die ungedeckten Fixkosten abzugelten.
Bislang sind laut Kanton 130 Härtefallgesuche eingegangen. Gerechnet wurde mit 550. Damit verbleibe eine Reserve von 16,7 Millionen Franken. Dank der vorhandenen Mittel sei es nun möglich, die vollen Beiträge direkt auszubezahlen, statt wie bislang hälftig und stufenweise. In einem weiteren Schritt sollen Beiträge zusätzlich erhöht werden. (sot)
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