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Verordnungen angepasst und weitere Massnahmen beschlossen

Die Glarner Regierung hat an seiner Sitzung über verschiedene Themen entschieden. Unter anderem hat der Regierungsrat zusätzliche Corona-Massnahmen erlassen.

Südostschweiz
22.12.20 - 14:47 Uhr
Politik
Der Regierungsrat hat verschiedene Themen an seiner Regierungsratssitzung besprochen.
Der Regierungsrat hat verschiedene Themen an seiner Regierungsratssitzung besprochen.
SYMBOLBILD/PIXABAY

Der Regierungsrat hat beschlossen, gewisse Bestimmungen der «Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» nicht weiter fortzuführen, wie es in einer Mitteilung heisst. Aktuell umfasst die Verordnung unter anderem Bestimmungen zu den Gemeindeversammlungen, zur Aussetzung des Treffsicherheitsnachweises, den Verzicht auf Verzugszins bei Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Anpassung der Zahlungsfristen der öffentlichen Hand. Sämtliche dieser Bestimmungen sind bis am 31. Dezember 2020 befristet.

Es besteht, so denkt die Regierung, keine Grundlage, um diese Bestimmungen auch im Jahr 2021 fortzuführen. Sie werden darum mit Ablauf ihrer Gültigkeit aufgehoben. 

Neue Massnahmen

Nebst der Entscheidung rund um die Bestimmungen hat der Glarner Regierungsrat zusätzliche kantonale Corona-massnahmen beschlossen. Im Detail sehen diese wie folgt aus:

  • Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum, welches aktuell bis 23. Dezember 2020 befristet ist, soll beibehalten und analog zu den Massnahmen des Bundesrates bis am 22. Januar 2021 verlängert werden.
  • Schutz der besonders gefährdeten Personen: Besonders gefährdete Personen sollten spezifisch geschützt werden, ohne sie zu diskriminieren. Dazu wird wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz bzw. eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Diese Massnahme tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Damit bleibt den Arbeitgebern ausreichend Zeit, um die Umsetzung der Massnahme vorzubereiten.

Ausserdem hat der Regierunsgrat im Rahmen seiner Regierungsratssitzung die neue Verordnung zum «Spezialfonds für Härtefallunterstützungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie» verabschiedet. Damit werden laut der Regierung besonders von der Coronakrise betroffenen Unternehmen unterstützt. Der Fonds wird zusätzlich mit 1,9 Millionen Franken erweitert. Glarner Unternehmen könnten ab dem 6. Januar bis zum 31. Januar ihre Härtefälle digital einreichen.

(paa)

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