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Graubünden hat ein Budget

Am zweiten Tag der Dezembersession des Grossen Rates geht es um das Jahresprogramm und das Budget 2020 des Kantons Graubünden.

Philipp
Wyss
03.12.19 - 14:57 Uhr
Politik

Ticker

Am zweiten Tag der Dezembersession hat der Bündner Grosse Rat:

  • Das Jahresprogramm 2020 und das Budget 2020 gutgeheissen.
  • Die Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden gutgeheissen.
  • Die Subventionierung der behindertengerechten Anpassungen von Bushaltestellen gutgeheissen.

Die Session wird am Mittwoch ab 8.15 Uhr fortgesetzt. Die Debatten sind öffentlich. Wie bei jeder Session tickern wir auch von der Dezembersession für Euch.

Eine Postautohaltestelle mit einer erhöhten Haltekante.
Eine Postautohaltestelle mit einer erhöhten Haltekante.

Haltekanten für 25 Millionen und behinderte Mitmenschen

Zum Abschluss des zweiten Tages der Dezembersession geht es um Beiträge an Sanierungen von Bushaltestellen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz. Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales ist sowohl einstimmig auf die Vorlage eingetreten, als auch einstimmig dafür, dass der Kanton die Gemeinden für behindertengerechte Anpassungen von Bushaltestellen mit 25 Millionen Franken – in Form eines Rahmenverpflichtungskredits – unterstützt. Konkret geht es um erhöhte Haltekanten für einen stufenlosen Ein- und Ausstieg.

Unterstützt der Grosse Rat das Geschäft, können alle Gemeinden von einer auf 60 Prozent erhöhten kantonalen Mitfinanzierung profitieren, wenn sie Bushaltestellen behindertengerecht anpassen. Die erhöhte Mitfinanzierung ist bis am 31. Dezember 2023 befristet.

Wie der Churer Stadtpräsident Urs Marti (FDP, Chur) im Parlament sagte, sind in der Hauptstadt bereits 30 Haltestellen mit den neuen Haltekanten ausgestattet worden. Zehn weitere Haltekanten würden im kommenden Jahr eingebaut. Und bis Ende 2023 werden in Chur knapp 100 Haltestellen und damit 60 Prozent behindertengerecht ausgebaut sein. Er stellt aber auch eine Frage, inwiefern Busse technisch ausgerüstet werden können, damit der stufenlose Ein- und Ausstieg in Busse ermöglicht wird.

In Graubünden gibt es 1400 Bushaltestellen, erklärt Regierungsrat Mario Cavigelli (CVP, Domat/Ems). Knapp einen Drittel der Haltestellen werden mit dem Betrag von 25 Millionen Franken mit Haltekanten ausgestattet und saniert werden können. 14 Bündner Gemeinden sind unter dem Titel «Barrierefreiheit» bereits aktiv geworden und haben Haltestellen den neuen Gegebenheiten angepasst.

Eintreten ist unbestritten. Darum beginnt sogleich die Detailberatung. Und nun geht es schnell, die Parlamentarier wollen in den Feierabend. Die Vorlage ist unbestritten und wird mit 102:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Die Gebäudeversicherung Graubünden in Chur.
Die Gebäudeversicherung Graubünden in Chur.
ARCHIV

Eintreten mit vielen Enthaltungen

Jetzt hat die Debatte um die Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden beginnen. Das Parlament stimmte dem Eintreten mit 86:8 Stimmen bei 19 Enthaltungen – insbesondere der SP – zu.

Schliesslich sagt das Parlament mit 112:0 Stimmen ja zur Einführung der Teilrevision. Aufgrund eines während der Dezembersession eingegangenen Antrages ist die Teilrevision neun Jahre rückwirkend für alle noch hängigen Fälle gültig.

Bondo
Bondo ein halbes Jahr nach dem Bergsturz anfangs 2018.
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Wie weit zurück?

In Brienz sind von Rutschungen gefährdete Häuser nicht versichert. Die Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung möchte dies ändern. Insbesondere sind Schäden, die auf permanente Rutschungen zurückzuführen sind, von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Am 14. März 2019 hat der Interkantonale Rückversicherungsverband einen Praxishinweis verabschiedet. Damit sind seit 1. April 2019 Schäden, die auf permanente Rutschungen zurückzuführen sind, rückversicherbar. In der Debatte wird immer wieder auch der Bergsturz vom 23. August 2018 in der Val Bondasca im Bergell erwähnt. 

Möglicherweise werden in Zukunft weitere Naturgefahren, die derzeit nicht versichert werden können, ganz oder teilweise versicherbar sein. Entsprechend ist es angezeigt, der Regierung die Kompetenz einzuräumen, derartige Gefahren dem Versicherungsschutz zu unterstellen. Die rückwirkende Inkraftsetzung der Teilrevision ermöglicht die Übernahme von Schäden, die ab diesem Zeitpunkt eingetreten sind. Damit Hauseigentümer im Kanton bei durch permanente Rutschung eingetretene Totalschaden bald versichert sind und angesichts des geringen Umfangs der Teilrevision, rechtfertigt es sich, die Vernehmlassungsfrist ausnahmsweise auf einen Monat zu beschränken. So die Argumentation der Bündner Regierung.

Das Gesetz neun Jahre zurück in Kraft zu setzen würde laut Regierungsrat Peter Peyer Rechtsgleichheit schaffen. Der Antrag lautet entsprechend das Gesetz rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.

Der humoristische Jahresrückblick

Beim alljährlichen Austausch zwischen dem Bündner Kantonsparlament und GastroGraubünden am Dienstagmittag hat der Bündner Kabarettist und Musiker Flurin Caviezel mit einem humoristischen Jahresrückblick für eine Auflockerung während der Session gesorgt. Bei guter Stimmung haben sich die Regierungsräte Marcus Caduff, Mario Cavigelli, Jon Domenic Parolini, rund 90 Grossräte sowie zahlreiche Gastronomen und Hoteliers beim Stehlunch über die Herausforderungen der Branche unterhalten.

In einem ersten Ausschnitt schaut Flurin Caviezel auf die Augustsession des Bündner Parlaments zurück:

In einem zweiten Teil fasst Flurin Caviezel die Oktobersession des Grossen Rates zusammen.

Nachfolgend nimmt Caviezel Bund, Kantone und Gemeinden ins Visier:

Schlussspurt vor der Ziellinie

Die Beratung der Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden wird nach der Pause fortgesetzt.

PIXABAY

C-a-f-f-e-e

Die Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung ist noch nicht zu Ende beraten. Dennoch schaltet Standespräsident Alessandro Della Vedova (CVP, Poschiavo) die Nachmittagpause ein.

Die Gemeinde Brienz steht in einem Rutschgebiet, hinter dem Dorf drohen Felsstürze.
Die Gemeinde Brienz steht in einem Rutschgebiet, hinter dem Dorf drohen Felsstürze.
ARCHIV OLIVIA AEBLI-ITEM

Wer bezahlt, wenn ein Dorf rutscht?

Aktuell debattiert der Grosse Rat die Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden. Mit der Teilrevision soll die Regierung ermächtigt werden, in Zukunft Gebäudeschäden infolge von Naturgefahren, die derzeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, ganz oder teilweise dem Versicherungsschutz zu unterstellen.

Der Interkantonale Rückversicherungsverband hat per 1. April  Schäden aufgrund permanenter Rutschungen für rückversicherbar erklärt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Teilrevision soll die Regierung auf Änderungen rasch reagieren können. Sie soll unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Kriterien für die Schadenübernahme Gefahren dem Versicherungsschutz unterstellen können.

In Graubünden stehen aktuell Brienz und nach dem Bergsturz am Piz Cengalo im Sommer 2017 bei Bondo im Fokus dieser Gesetzesänderung. Es ist vorgesehen, die Teilrevision des Gesetzes rückwirkend auf den 1. April 2019 in Kraft zu setzen. Aber auch Forderungen, das Gesetz rückwirkend für neun Jahre in Kraft zu setzen ist Thema im Grossratssaal. Die Debatte zieht sich hin. Es gibt Befürworter und Gegner.

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich.

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