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25 Millionen für behindertengerechte Bushaltestellen

Der Kanton soll die Gemeinden bei der Sanierung von Bushaltestellen finanziell unter die Arme greifen. Die Regierung hat nun eine Botschaft für einen entsprechenden Verpflichtungskredit von 25 Millionen Franken verabschiedet.

Südostschweiz
11.09.19 - 09:10 Uhr
Politik
Bushaltestellen in Graubünden müssen bis 2023 behindertengerecht werden. So will es das Bundesgesetz.
Bushaltestellen in Graubünden müssen bis 2023 behindertengerecht werden. So will es das Bundesgesetz.
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Um allen den Zugang zu öffentlichen Transportmitteln zu gewährleisten, müssen laut Bundesgesetz alle neuen und bestehenden Bushaltestellen und Bushaltekanten hindernisfrei ausgestaltet werden. In Graubünden sind jedoch immer noch viele Bushaltestellen nicht wirklich behindertengerecht und genügen dem Behindertengleichstellungsgesetz nicht, wie die Standeskanzlei Graubünden in einer Mitteilung schreibt. Die Anpassungsfrist für bestehende Bauten und Anlagen laufe Ende 2023 ab.

Um die Gemeinden bei den Umbauten zu unterstützen, hat die Regierung im März eine Arbeits- und Berechnungshilfe für die Gemeinden ausarbeiten lassen und festgelegt, dass die Gemeinden mit kantonalen Mitteln unterstützt werden sollen.

Nun steht fest wie viel Geld dafür aufgewendet werden soll: 25 Millionen Franken. In einer Botschaft an den Grossen Rat beantrage die Regierung nun einen entsprechenden Rahmenverpflichtungskredit, heisst es in der Mitteilung. Projekte, die Bushaltebuchten an Kantonsstrassen betreffen, seien nicht Bestandteil dieses Rahmenverpflichtungskredits. Sie werden aus der Spezialfinanzierung Strassen subventioniert. (rac)

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