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Keine Verbilligung, doch das Gericht kritisiert den Kanton

Wer ein Recht auf Verbilligung der Krankenkassenprämien hat, muss trotzdem und früh im Jahr einen Antrag stellen. Das ist nicht bürgerfreundlich, sagt das Verwaltungsgericht. Mehr kann es im Einzelfall nicht tun.

Fridolin
Rast
25.07.19 - 04:30 Uhr
Politik
Wer nicht aufpasst und die Frist verpasst, hat keinen Anspruch mehr auf Verbilligung der Krankenkassenprämie.
Wer nicht aufpasst und die Frist verpasst, hat keinen Anspruch mehr auf Verbilligung der Krankenkassenprämie.
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