Keine Verbilligung, doch das Gericht kritisiert den Kanton
Wer ein Recht auf Verbilligung der Krankenkassenprämien hat, muss trotzdem und früh im Jahr einen Antrag stellen. Das ist nicht bürgerfreundlich, sagt das Verwaltungsgericht. Mehr kann es im Einzelfall nicht tun.
Wer ein Recht auf Verbilligung der Krankenkassenprämien hat, muss trotzdem und früh im Jahr einen Antrag stellen. Das ist nicht bürgerfreundlich, sagt das Verwaltungsgericht. Mehr kann es im Einzelfall nicht tun.
25.07.19 - 04:30 Uhr
Politik

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