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Zum Auftakt gehts um die Erbschaftsbesteuerung

Wir tickern für Euch die wichtigsten Entscheidungen und Reaktionen aus dem Bündner Kantonsparlament. Zum Auftakt der Februarsession gehts im Grossen Rat um die Teilrevision des Steuergesetzes – und dabei um Steuern bei einer Erbschaft.

Philipp
Wyss
11.02.19 - 16:58 Uhr
Politik

Ticker

Am ersten Tag der Februarsession hat der Bündner Grosse Rat:

  • Die Session mit der Rede von Standespräsidentin Tina Gartmann-Albin eröffnet
  • Die Teilrevisionen des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden und des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern (Erbschafts- und Schenkungssteuer) diskutiert
  • Den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) in Chur einen Arbeitsbesuch abgestattet

Die Session wird am Dienstag ab 8.15 Uhr fortgesetzt. Die Debatten sind öffentlich und werden auch in einem Livestream im Internet übertragen. Zudem tickern wir auch wieder für Euch.

Grossen rat Grosser Rat
Kommissionspräsident Reto Loepfe.
OLIVIA ITEM

Weiter gehts

Nach der ersten Pause der Februarsession geht die Debatte um die Erbschafts- und Schenkungssteuer weiter. Während bei einer ersten Teilabstimmung für den Vorschlag der Kommissionsmehrheit und gegen jenen der Regierung gestimmt wurde (72:44 Stimmen bei 1 Enthaltung), fiel eine zweite Teilabstimmung für die Kommissionsmehrheit und für die Regierung aus (72:45 Stimmen). Für Regierungsrat Christian Rathgeb (FDP, Chur) ging es dabei um den Hauptantrag der Teilrevision des Steuergesetzes. Und auch eine dritte Teilabstimmung fiel zu Gunsten der Kommissionsmehrheit und der Regierung aus (95:23 Stimmen).

Dies bedeutet, dass Eltern und Konkubinatspartner von Verstorbenen bald keine Steuern mehr auf das Erbe bezahlen müssen. Die Debatte um die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird am Dienstag fortgesetzt.

Standespräsidentin Tina Gartmann-Albin (SP, Chur) beschliesst den ersten Tag der Februarsession. Das Parlament besucht nun die Psychiatrischen Dienste des Kantons Graubünden in Chur.

Café crème Kaffee Preise Gaffi

Kaffeepause

Weil das Parlament am Abend die Psychiatrische Dienste Graubünden besuchen werden, schickt Standespräsidentin Tina Gartmann-Albin (SP, Chur) die Grossräte bereits in die Nachmittagspause.

ARCHIV

Zurück zur Steuervorlage

Nachdem sich auch Regierungsrat Christian Rathgeb (FDP, Chur) für die Vorlage ausgesprochen hat, und Eintreten unbestitten ist, beginnt die Detailberatung über die Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden und des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern (Erbschafts- und Schenkungssteuer).

Die Regierung schlägt vor, dass nicht nur, wie bisher, Ehegatten, Kinder und Konkubinatspartner auf kantonaler Ebene steuerbefreit sind, sondern neu auch die Eltern. Die Erbberechtigten aus dem elterlichen Stamm sollen ihren Anteil zudem statt bisher zu zehn nur noch zu fünf Prozent versteuern müssen. Im Gegenzug steigt der Steuersatz für die übrigen Empfänger von bisher zehn auf neu 15 Prozent an (siehe Grafik weiter unten).

KJBE Planaterra
YANIK BÜRKLI

BDP sistiert KJBE-Auftrag

Während der Eintretensdebatte der Teilrevision des Steuergesetzes flattert folgende Medienmitteilung der Bündner BDP auf die Redaktionen: Weil die BDP über die Leistungserbringung des Vereins KJBE (Kinder und Jugendliche betreuen, begleiten, bestärken) im Bereich der Mütter- und Väterberatung besorgt ist, hat sie die Einreichung eines Fraktionsauftrages während der Februarsession geprüft. Nun sistiert sie den Auftrag an die Regierung laut einem Entscheid und einer Mitteilung vom Montag. Denn aufgrund der Ankündigung eines Fraktionsauftrages hat sich nun Regierungsrat Peter Peyer dem Konflikt angenommen.

Aufgrund von Problemen – vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich – in der Führung der KJBE ist die BDP über die flächendeckende Beratungsqualität der Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention besorgt. Die BDP wollte fordern, alle Aufträge mit der KJBE im Bereich der Mütter- und Väterberatung zu kündigen. «Wir werden die weitere Entwicklung in dieser Sache weiterhin kritisch beobachten und wenn nötig zu einem späteren Zeitpunkt wieder intervenieren», so Fraktionspräsident Gian Michael.

Die Linke ist dagegen

In der Eintretensdebatte spricht Lukas Horrer (SP, Chur) gegen die Vorlage. Es handle sich um ein Vermögensungleichgewicht. Profitieren würden die ohnehin schon Reichen. Ein Drittel der Menschen erben nie etwas. Und der Kanton würde über vier Millionen Franken weniger Steuern einnehmen, sagt Horrer.

Dem entgegnen Grossrat Heinz Dürler (SVP, Maienfeld) und Grossrat Martin Wieland (FDP, Tamins). Sie möchten das Kantonsgesetz dem Gemeindegesetz anpassen. Grossrat Conradin Caviezel (SP, Chur) ergänzt, dass der Kanton die Steuerausfälle zwar verkraften würde, das Geld aber andernorts besser einsetzen solle. Grossrat Bruno W. Claus (FDP, Chur) bittet das Parlament, die Flughöhe bereits in der Eintretensdebatte anzupassen. «Wir sollten sachlich über diese Vorlage diskutieren, Vor- und Nachteile abwägen», so Glaus.

So viel will der KantonZuerst geht es um Geld

Als erstes Geschäft diskutiert das Parlament über Erbschaftssteuern, genauer über die Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden und des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern (Erbschafts- und Schenkungssteuer).

Die Erbschaftssteuer kann als Erbanfallsteuer oder als Nachlasssteuer ausgestaltet werden. Der Erbanfallsteuer unterliegt der einzelne Erbe für das Reinvermögen, das ihm zugeflossen ist. Mit der Nachlasssteuer wird der Nachlass als Gesamtheit erfasst. Im geltenden Recht erhebt der Kanton eine Nachlasssteuer und die Gemeinden können eine Erbanfallsteuer erheben (siehe Grafik). Zudem erheben der Kanton und die Gemeinden mit einer Erbanfallsteuer eine Schenkungssteuer, weil Zuwendungen unter Lebenden und auf den Todeszeitpunkt gleich besteuert werden sollen.

Mit dieser Vorlage soll der Kanton zu einer Erbanfall- und Schenkungssteuer wechseln. Damit erheben der Kanton und die Gemeinden die gleichen Erbschafts- und Schenkungssteuern, weshalb auch die Gesetzgebung und der Vollzug vereinheitlicht werden müssen.

Grossen rat Grosser Rat
Vereidigung der erstmals anwesenden Grossrätinnen und Grossräte.
OLIVIA ITEM

Neun Stellvertreter im Saal

Wie immer zu Beginn einer Session werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter nicht anwesender Grossrätinnen und Grossräte vereidigt. Für die Februarsession sind neun Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor Ort.

Standespräsidentin Tina Gartmann-Albin.
Standespräsidentin Tina Gartmann-Albin.
ARCHIV

Ein Werbespot für Langlauf

In ihrer Eröffnungsansprache spricht Standespräsidentin Tina Gartmann-Albin (SP) über den Wintertourismus im Kanton Graubünden im Allgemeinen und im Besonderen über die sogenannten Herzloipen. Diese würden das Langlaufen für jedermann erlebbar machen und einen aktiven Beitrag zur Gesundheitsprävention leisten. Alsdann stellt Gartmann-Albin die Frage, ob nicht die Krankenkassen die Nutzung solcher Angebote bezahlen sollte. Und die Standespräsidentin liefert die Antwort gleich selbst: Sie ist gegen solche finanziellen Anreize. Es sollte in unserem eigenen Interesse liegen, sich für unsere Gesundheit körperlich zu betätigen.

Die Februar-Session ist gestartet!

Posted by Tina Gartmann-Albin on Monday, February 11, 2019

Letzte Session in Chur ...

Die Februarsession ist die erste des Jahres und bis im August die vorerst letzte in Chur. Dies aus zwei Gründen: Die Aprilsession wurde bereits Ende 2018 gestrichen, weil zu wenig Sachgeschäfte anstehen. Und die Junisession findet als Landsession in Pontresina statt. Einmal pro Legislaturperiode findet eine Landsession statt.

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich.

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