×

Rund 300 Grossräte müss(t)en Steuern nachzahlen

Dies dürfte schmerzen. Rund 300 Bündner Grossräte müss(t)en für die vergangenen zehn Jahre Steuern nachzahlen. Die Grossräte sind aber trotzdem keine Betrüger!

Südostschweiz
29.11.18 - 15:38 Uhr
Politik

Mitglieder des Bündner Grossen Rates können seit 15 Jahren jeweils Reisezeitentschädigung für ihren Anfahrtsweg nach Chur einfordern. Bisher haben die Kantonsparlamentarier ihre Reisezeit als Spesen erfasst und nicht als Lohn. Ein Fehler, wie sich nun zeigt. Das geht aus einer Mitteilung der Standeskanzlei Graubünden hervor. Das zuständige Finanzamt betont aber: Die Schuld liegt nicht bei den Grossräten.

Das Personalamt hatte die Zahlungen auf den Lohnausweisen fälschlicherweise als Spesen deklariert. Die Folge: Es wurden weder die Beträge versteuert, noch AHV- und IV-Abzüge gemacht. Für die vergangenen zehn Jahre werden nun Steuerrückzahlungen und für die vergangenen fünf Jahre Sozialabgaben fällig. 

Wir rechnen vor: Jährlich beantragen die 120 Grossräte des Kantons rund 150'000 Franken. Dadurch müssen nun auf den Betrag von 1,5 Millionen Franken Nachsteuern bezahlt werden. Wie hoch diese Nachsteuern sind, hat der Kanton nicht bekannt gegeben. Dies hängt von den Einkommen der jeweiligen Parlamentarier ab. Des Weiteren werden auch noch Sozialabgaben auf den Betrag von 95'000 Franken fällig. Insgesamt seien 300 Personen vom Nachsteuerverfahren betroffen. Wie viele von ihnen tatsächlich Rückzahlungen tätigen müssen, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Um für die Zukunft Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, soll in der anstehenden Dezembersession die Geschäftsordnung des Grossen Rates angepasst werden. (sda/so)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR