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Eltern müssen Beistand für Kinder akzeptieren

Das Glarner Verwaltungsgericht bestätigt einen Entscheid der Kesb: Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, sind Massnahmen gerechtfertigt. Bestehen genügend Anzeichen, so können sie auch vorbeugend ergriffen werden.

Fridolin
Rast
10.11.18 - 01:00 Uhr
Politik
Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, sind Massnahmen gerechtfertigt.
Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, sind Massnahmen gerechtfertigt.
SYMBOLBILD/SASI SUBRAMANIAM

Die Beschreibung im Urteil lässt ein Drama aufscheinen. Es geht darin um zwei Kinder in einer Glarner Familie, denen die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einen Beistand zur Seite gestellt hat. Das Verwaltungsgericht hat diesen Entscheid geschützt und in anonymer Form das Urteil publiziert, welches einen Primarschüler betrifft. Auch seine etwas ältere Schwester bekam einen Beistand.

Massive Drohungen

Das Fass hat der Vater zum Überlaufen gebracht mit Drohungen gegen einen Schulsozialarbeiter, der die Kinder unterstützen sollte. Doch der Vater bedrohte ihn dermassen, dass dieser ihn bei der Polizei anzeigte. «Die Einladung des Schulpsychologischen Dienstes habe zu einer Eskalation geführt. Der Vater habe ihm gesagt, solche Probleme löse er mit dem Messer», heisst es dann in der Gefährdungsmeldung der Schule an die Kesb. Noch am gleichen Abend wurde die Polizei informiert, sie nahm den Vater über Nacht in Untersuchungshaft.

Bereits 2013 gab es aber einen früheren Polizeirapport. Schon da war erkennbar, dass die Zähne des Buben «kaputt sind». Eine Zahnbehandlung liessen die Eltern aber nicht machen. «Die schlechte Zahngesundheit fiel auch der Klassenlehrerin auf», heisst es im Urteil. Doch die Eltern wollten auch jetzt keine Behandlung. Sie sind mittellos, und sie haben den Prozess vor Verwaltungsgericht unentgeltlich führen können.

Verwahrlost in die Schule

Der geplagte Bub war Bettnässer, der Hausarzt bezeichnete dies im April 2018 als wahrscheinlich stressbedingt. Ein Therapieversuch im Herbst vorher war aber erfolglos – weil die Eltern nicht mitmachten.

In der Schule fiel der Bub auf, weil er mit dreckigen, manchmal zerrissenen Kleidern in die Schule kam. Der Vater sei am Elterngespräch im Schuljahr 2016/17 darauf hingewiesen worden, doch nichts habe sich gebessert. «Der Bub stinke zudem enorm», zitiert das Gericht aus der Gefährdungsmeldung von Ende September 2017 an die Kesb. Er fehlte auch oft und wurde dann trotzdem auf dem Spielplatz oder im Schwimmbad gesehen. Meldete sich, obwohl erst in der dritten oder vierten Klasse war, manchmal selber ab oder fehlte unentschuldigt, kam auch nicht auf Schulausflüge.

In der Schule selber: Kaum zehn Minuten kann er sich konzentrieren, dann beginnt er den Unterricht zu stören. Hausaufgaben macht er kaum einmal, spielt stattdessen Computerspiele. Er wird als hyperaktiv und impulsiv beschrieben, «zeige dadurch oft ein aggressives Verhalten». Soziale Probleme seien da unverkennbar.

Der Klassenlehrerin sagte der Bub im Januar 2017, er werde von seiner Mutter häufig geschlagen, einmal fiel auch eine Beule am Kopf auf, für die er ihr die Schuld gab. Später widerruft er diese Beschuldigungen.

Kein Ohr für Hilfsangebote

Der Vater schiebt die Schuld auf die Schule. Mit der Strafanzeige habe sie sich in eine unmögliche Lage manövriert, aus der sie ohne Beistand nicht mehr herauskomme. Die Mutter erklärt, der Bub werde nicht genügend unterstützt und sei daher gezwungen, schwach zu bleiben.

Die Kontakte mit dem Vater seien «sehr schwierig» und zuletzt «von Misstrauen und Drohungen geprägt gewesen», schreibt dagegen die Schule in der Gefährdungsmeldung. Das ist «offensichtlich» auch für das Gericht. Der Vater schreibt auch wüste (in der Sprache des Urteils: «massiv grenzüberschreitende») Kommentare auf Prüfungen, die der Bub zum Unterschreiben heimbringt.

Vor allem der Vater «scheint dabei die Bedeutung der Schule zu verkennen, indem er jegliches Problem verneint und Hinweise oder Hilfsangebote der Schule kategorisch ablehnt.»

Dem Kind zuliebe entschieden

Doch das hat «verschiedene nachteilige Folgen für die Entwicklung» des Buben, so das Gericht. Der Schüler gerät in einen Loyalitätskonflikt zwischen Eltern und Schule, das zeige auch bei den Widersprüchen zum Geschlagenwerden. Dann könne man so kaum etwas unternehmen gegen sein Schwänzen und sein weiteres Fehlverhalten. Auch seinen Gesundheitsproblemen begegnen die Eltern aus Sicht des Gerichts nicht angemessen.

Vor diesem Hintergrund ist laut Urteil «die Notwendigkeit von Kindesschutzmassnahmen ausgewiesen». Es sei angemessen, dass den Kindern ein Beistand zur Seite gestellt wird. Er könne zwischen Schule und Elternhaus vermitteln und es sei in der schwierigen Lage wichtig, dass die Kinder eine Ansprechperson ausserhalb der Familie und der Schule haben. Weiter sei es wichtig, dass ein Beistand bei Bedarf externe fachliche Unterstützung besorgen kann, da die Eltern die Probleme eher negierten. «In diesem Zusammenhang ist auch die Anweisung an die Eltern nötig, therapeutische und schulische Unterstützung zuzulassen.»

Kein einfacherer Weg möglich

Eine mildere Massnahme als die Beistandschaft ist in den Augen der Richter nicht ersichtlich, namentlich nützten blosse Weisungen nichts, da die Eltern nicht kooperieren wollten.

Die Kesb habe einen hohen Ermessensspielraum, doch diesen wolle das Gericht nicht durch eigenes Ermessen ändern, so das Urteil. Und «es ergibt sich, dass die Kesb den Eltern nicht bestimmte Erziehungsvorstellungen aufzwingen will, sondern eine ernsthafte Gefahr für die künftige Entwicklung des Buben besteht». Sie lasse Kindesschutzmassnahmen notwendig erscheinen, und der Beschluss der Behörde sei verhältnismässig.

Der Klassenlehrerin sagte der Bub, er werde von seiner Mutter häufig geschlagen.

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Das im Artikel beschriebene Elternverhalten würde kein normaler Mensch gutheissen.
Nur: Im System KESB können einzelne Kindesschutzbehörden Massnahmen erzwingen rein aufgrund von Bettnässen oder von eigenwilligem Schülerverhalten. Dass bei vielen Kindern das Bettnässen organische Ursachen hat, (Fehlen eines Hormons), kann die KESB ignorieren. Sie gilt als "Fachbehörde" und ihre Einschätzung als unantastbar.
Begreiflich, dass Kindesschutzbehörden in der Zeitung gern Fälle wie den im Artikel beschriebenen sehen. Dabei kann vergessen gehen, dass oft die Eltern gern mit Schule und Behörden zusammen arbeiten würden, ihnen aber nicht zugehört wird, und dem Kinderarzt auch nicht. Das hätte ich früher auch nicht geglaubt. Die Kesb dürfen ärztliche Befunde nach Belieben beachten oder auch ignorieren. (Und mit dem Hinweis darauf, dass die Betroffenen ja theoretisch rekurrieren könnten, wird diesen praktisch die Verantwortung zugeschoben, wenn behördliche Fehlentscheide unentdeckt bleiben. Oft aber sind die betroffenen Eltern nicht so rabiat wie in diesem Artikel, und ziehen nicht vor Gericht. Weder gegen Behörden noch gegen irgendwen.)

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