Wie weit gehen Menschenrechte?
Heute beginnt in Bern die Frühjahrssession der Eidgenössischen Räte. Eines der wichtigen Geschäfte ist die Selbstbestimmungsinitiative. Die beiden Glarner Ständeräte sind in dieser Frage nicht gleicher Meinung.
Heute beginnt in Bern die Frühjahrssession der Eidgenössischen Räte. Eines der wichtigen Geschäfte ist die Selbstbestimmungsinitiative. Die beiden Glarner Ständeräte sind in dieser Frage nicht gleicher Meinung.
Die Glarner Vertreter in Bern sind seit heute Montag im Bundeshaus. Der Ständerat berät in der Frühjahressession gleich vier Volksinitiativen. Und daneben eine lange Liste von Vorstössen der Räte selber oder der Kantone.
Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP will, dass Schweizer Recht im Zweifelsfall völkerrechtlichen Verträgen vorgeht, welche die Schweiz unterzeichnet hat. Widersprechen diese der Verfassung, so sollen sie nach Vorstellung der Initianten neu verhandelt und nötigenfalls gekündigt werden.
Der Glarner Ständerat Thomas Hefti (FDP, Schwanden) kann sich mit dieser Art, internationales Recht zu behandeln, nicht anfreunden. Denn sie bringe die Schweiz in Schwierigkeiten, die man wohl nicht genügend bedacht habe.
Der springende Punkt für Hefti: «Wir würden in die Verfassung schreiben, dass wir uns vorbehalten, internationale Verpflichtungen und damit auch internationale Verträge durch Landesrecht zu unterlaufen.» Das sei kein gangbarer Weg, und die Schweiz wäre kein verlässlicher Vertragspartner mehr. Darum ist Hefti überzeugt: «Man kann die Initiative nur ablehnen.»
Ständeratskollege Werner Hösli (SVP, Haslen) ist dagegen voll von der Selbstbestimmungsinitiative seiner Partei überzeugt. «Die Menschenrechte werden durch einige wenige immer weiter ausgedehnt, und die Staaten müssen sich unterordnen.»
Klar, so Hösli, die elementaren Menschenrechte bestreite er sicher auch nicht, aber: «Auf ihrer Linie wäre auch jedes Schweizer Gericht.» Kein Grund also, Souveränität per internationalen Vertrag aufzugeben. Was heute aber der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entscheide, entspreche nicht mehr dem, was die SVP als Menschenrechte unterstütze.
«Es gibt heute nichts Besseres»
Ganz anders Thomas Hefti, auch wenn er Verständnis für einen gewissen Ärger habe: «Ich habe noch nichts gefunden, das überzeugender wäre als der Status quo.» Heftis Verständnis bezieht sich darauf, dass international zusammengesetzte Gerichtshöfe heute dazu tendierten, alles über einen Kamm zu scheren und Besonderheiten des nationalen Rechts kaum mehr zu beachten.
«Sie werden so zu einem Superbundesgericht. Vielmehr müssten die internationalen Richter die grossen Linien der Menschenrechte setzen und durchsetzen», skizziert Rechtsanwalt Thomas Hefti seine Vorstellung. Etwas, das allerdings gerade heute in Ländern wie der Türkei und Russland nötig wäre.
«Jedes Urteil hat einen Einfluss»
Entzündet hat sich der Ärger der Initianten an Urteilen des EGMR. Dass er angerufen wird, sei selten, relativiert Hefti zwar. Jedes Urteil gegen einen Entscheid des Bundesgerichts habe aber Wirkung auf das Schweizer Recht. Konkretes Beispiel mit Wirkung für die Asbestopfer im Glarnerland: Die Verjährungsfristen müssen verlängert werden. Es dürfe nicht sein, dass ein Tatbestand verjährt, bevor ein Opfer die Wirkung feststellen und klagen kann, so das Gericht.
Hösli will nicht einmal so sehr den Einzelfall betrachten, sondern sagt: «Es muss möglichst viel Recht grundsätzlich auf nationaler Ebene bleiben.» Heute gebe es dazu einen Gegentrend, die Selbstbestimmung von Ländern und ihren Gerichten sei nicht mehr gewährleistet. Die humanitäre Tradition der Schweiz sieht er durch die Initiative nicht gefährdet. Die Welt sei trotz der Konventionen nicht besser geworden.
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