Heiler soll Frauen und Kind missbraucht haben
Vor Gericht steht ein in der Freizeit tätiger Heiler. Er soll zwei Klientinnen und ein Kind unter Wirkung von Schlafmittel missbraucht haben. Er bezeichnet sich als unschuldig.
Vor Gericht steht ein in der Freizeit tätiger Heiler. Er soll zwei Klientinnen und ein Kind unter Wirkung von Schlafmittel missbraucht haben. Er bezeichnet sich als unschuldig.
Vor Kantonsgericht ist diese Woche ein sogenannter Heiler aus dem Glarnerland gestanden. Der Hauptvorwurf: sexueller Missbrauch an zwei Frauen und einem zur Tatzeit zwischen 10 und 13 Jahre alten Mädchen. Dazu soll er sich die Opfer mit Schlafmittel gefügig gemacht haben. Der Heiler und sein Verteidiger weisen alle Vorwürfe zurück – der Mann sieht sich als unschuldig an.
Der Staatsanwalt fordert einen Schuldspruch und als Strafe 28 Monate Gefängnis plus 1500 Franken Busse. Für ihn und die Anwältinnen der Frauen sind die Antworten auf die Vorwürfe Ausreden. Um mögliche weitere Opfer zu schützen, ersuchen die Anwältinnen das Gericht, dem Heiler weitere Behandlungen mindestens von weiblichen Personen zu verbieten und das Urteil, sobald rechtskräftig, mit seinem Namen zu publizieren.
Der Beschuldigte weiss auf die Fragen des Verteidigers prompt Antwort, hat aber keine Ahnung mehr auf die Frage der Opferanwältin, wann genau er seine Praxis aufgegeben und mit dem Handauflegen aufgehört habe. Obwohl das höchstens anderthalb Jahre zurückliegt.
Zum Mädchen ins Bett gestiegen
Laut Anklageschrift hat sich der Mann sich an eine Zehnjährige herangemacht, nicht als Fremder, sondern als ein Freund ihrer Mutter. Er soll sich immer wieder zur Tochter ins Bett gelegt haben, neben oder auf sie, sie im Schambereich betatscht und einen Finger vaginal eingeführt. Erst drei Jahre später hätten die Übergriffe aufgehört. Vor dem Schlafengehen habe er dem Mädchen jeweils komisch schmeckendes Wasser gegeben, von dem ihm schwindlig, übel, benebelt worden sei. Das Mädchen habe der Mutter davon erzählt, diese den Mann zur Rede gestellt. Worauf er «die Aussage zu den Übergriffen auf schwarze Kräfte zurückführte, die im Mädchen am Arbeiten seien».
Schon damals habe er alle Schuld von sich gewiesen, wie er es nun auch vor Gericht tut: Er habe nichts dergleichen getan. Niemals habe er dem Kind Schlafmittel gegeben. Nein, das Wasser habe die Mutter dem Mädchen verabreicht, mit sechs verschiedenen Knochenaufbaumitteln. Überhaupt stammten die Beschuldigungen von der Mutter, die noch eine Rechnung mit ihm offen habe, sie habe der Tochter die Geschichte eingetrichtert.
Anklage nach Opferhilfe
Beim Fall 2 geht es laut Anklageschrift um sexuelle Nötigung: Eine Frau aus Basel kommt zu ihm ins Glarnerland, auf Anraten ihrer Freundin und beim ersten Mal von ihr begleitet. Der Mann, der in der Freizeit als Heiler arbeitet, ist ihre letzte Hoffnung, verzweifelt sie doch an ihren chronischen Schmerzen.
Bei der zweiten Behandlung soll er die Freundin weggeschickt und der Klientin einen Becher Fruchtsaft gegeben haben. Worauf sie die Hose auszog und sich hinlegte zur Behandlung. «Während der Behandlung fielen ihr die Augen zu, und sie hörte und spürte nur noch, was um sie geschah, doch sie konnte sich nicht wehren oder die Augen öffnen.»
Der Heiler soll sie zur Seite gedreht, entkleidet und betatscht haben. Dann habe er ihr in beide Körperöffnungen einen Gegenstand eingeführt. Und die Frau habe das Gefühl gehabt, der Mann mache auch bei sich selber herum, penetriere sie möglicherweise auch. Worauf er ihr den Slip wieder angezogen und sich entfernt habe. Die Frau wurde von ihrer Freundin abgeholt, erzählte ihr von den Vorfällen, wendete sich später an die Opferhilfe und die Polizei.
Auch hier weist der Heiler die Vorwürfe gänzlich von sich. Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Frau habe früher Missbrauch erlebt und nun einen Sündenbock gebraucht. «Ich war offenbar das Opfer davon», sagt er. Ihre Wahrnehmung komme von einem Flashback, alte Erinnerungen seien ihr wohl hochgekommen. Dass sie sich nicht mehr bewegen konnte, sei eine normale, mögliche Folge der Handauflege-Behandlung.
Polizei holt Frau aus Wohnung
Fall 3 geschieht drei Jahre nachher, während die Untersuchungen zu Fall 1 und 2 hängig sind. Die junge Frau ist zu der Zeit noch minderjährig, die Anklage lautet auf sexuelle Nötigung, eventuell gegenüber einer abhängigen Person, da sie seine Patientin ist. Er habe das Vertrauen ihres Vaters gehabt, die junge Frau sogar im Kanton Zürich abgeholt für die Behandlung. Und mit ihr eine Pizza gegessen, auch vor der zweiten Behandlung, worauf sie erneut bei ihm übernachten sollte.
Auch dieser Betroffenen soll der Mann Schlafmittel verabreicht haben, in Cola und in Likör aufgelöst. Nach dem Handauflegen soll er mehrmals wieder zu ihr ins Zimmer gekommen sein. Sie stellte sich laut Anklage schlafend, worauf er sich zu ihr legte. Dann habe er sich mit dem Finger – und möglicherweise anderem – an ihrer Vagina gerieben. Die Frau habe sich dann weggedreht, er sei bald aus dem Zimmer gegangen.
Worauf die Frau ihrer Mutter eine Kurznachricht schickte, die Mutter die Polizei alarmierte und diese die Tochter aus der Wohnung des Heilers holte.
Polizei sichert Spuren
Im rechtsmedizinischen Labor können männliche DNA-Spuren in der Probe vom Intimbereich der Frau bestimmt werden. Sämtliche getesteten Merkmale stimmen mit der DNA des Beschuldigten überein, mit hoher Wahrscheinlichkeit stammt die DNA von ihm.
Wie die Spuren dort hinkamen, darüber liefern er und sein Verteidiger zwei unterschiedliche Versionen. Der Angeklagte: Via Klobrille wohl, die Frau habe in seiner Wohnung das WC benützt. Der Verteidiger: «Das ist etwas unglücklich: Sie lag in einem Bett, das der Beschuldigte vorher für sich benutzt hatte.» Damit sei er vielleicht ein Schweinehund, aber nicht strafbar.
Auch in diesem dritten Fall bestreitet der Mann jegliche Schuld. Er habe nichts getan. Die rezeptpflichtigen, suchtgefährlichen Schlafmittel: ein Versehen. Er will sie lange vorher im Likör aufgelöst haben, damit er seinen eigenen Konsum vor seiner damaligen Lebenspartnerin verstecken könne. Er sei selber früher süchtig gewesen und habe sich für alle Fälle einen Vorrat gehalten, hält er dem weiteren Anklagepunkt entgegen: einfache Körperverletzung durch die Verabreichung des Schlafmittels.
«Hexenjagd»?
Sein Verteidiger betont, der Beschuldigte sei – im Zweifel für den Angeklagten – freizusprechen. Es gelte die Unschuldsvermutung, der Beschuldigte sei Opfer einer «Hexenjagd». Im Verfahren, das viel zu lange gedauert habe, habe der Mann jeden Tag mit der Unsicherheit leben müssen, was noch in seinem Briefkasten lande. Entsprechend zieht der Verteidiger die Aussagen der Frauen in Zweifel, präsentiert dem Gericht Gründe, warum sie nicht glaubwürdig seien. Werkzeug einer feindlich gesinnten Mutter, psychisch krank, von früher erlebtem Missbrauch gezeichnet.
«Systematisches Vorgehen»?
Ein Vorgehen, das eine der Opferanwältinnen als «niederträchtig» bezeichnet. «Seine Ausreden sind haltlos.» Das Verschulden wiege sehr schwer, drei Opfer, die sich nicht kennten, seien zu verschiedenen Zeiten missbraucht worden. Diesem «systematischen» Vorgehen liegt damit ein Muster zugrunde: «Daraus schliesse ich auf eine hohe Dunkelziffer.»
Mögliche weitere Opfer müssten geschützt werden, fordert die Anwältin der jüngsten Betroffenen. Das Gericht solle ein Berufsverbot erlassen. Und das Rayon- und Kontaktverbot aufrechterhalten: «Ihre grösste Angst ist, ihm wieder begegnen zu müssen. Das hätte äusserst negative Wirkungen auf die Verarbeitung des Erlebten und auf ihre psychische Verfassung.» Der Angeklagte habe eins der Opfer, schüchtern und noch minderjährig, in seine Wohnung gelockt, sie mit Schlafmitteln gefügig gemacht und in der resultierenden Wehrlosigkeit eventuell sogar geschändet.
Die Opfer seien immer noch traumatisiert, hätten lange und teils bis heute psychiatrische Hilfe bis hin zu Klinikaufenthalten gebraucht. Weil die Krankenkassen nicht alles bezahlten, sei auch ein Schadenersatz zu zahlen.
Bereits früher lief ein Verfahren
Die Aussagen der Schmerzpatientin seien sehr detailliert und «stets konstant, glaubwürdig, auf die Realität bezogen», sagt eine Anwältin. Während sich der Beschuldigte nur schon in der Gerichtsverhandlung mehrfach widersprochen habe und wenig glaubhaft sei. Die dritte Anwältin verweist zudem auf ein Bundesgerichtsurteil, das die Glaubhaftigkeit der Schilderungen in den Vordergrund stellt.
Die Akten aus einer früheren eingestellten Untersuchung gegen den Mann wegen Stalking wird das Gericht noch als Beweismittel sichten. Nicht zu den Akten nehmen wird es einen vom Verteidiger präsentierten Bericht. Darin schildert ein (unter anderem in chinesischer Medizin ausgebildeter) Naturheiler angeblich segensreiche Behandlungen des Beschuldigten.
Das Urteil wird schriftlich eröffnet.
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