Gesucht zur Landsgemeinde: Vier Richter oder Richterinnen
Bis zur Landsgemeinde treten vier Richter an den Glarner Gerichten zurück. Sie alle erreichen das Pensionsalter. Doch die Altersguillotine wird bereits diskutiert.
Bis zur Landsgemeinde treten vier Richter an den Glarner Gerichten zurück. Sie alle erreichen das Pensionsalter. Doch die Altersguillotine wird bereits diskutiert.
Als Verwaltungsrichter tritt Gabriel Weber aus Haslen auf den 30. Juni 2018 zurück. Er wurde 2009 ins Verwaltungsgericht gewählt, wie der Regierungsrat im neusten Bulletin schreibt, und hat sich in der zweiten Kammer vor allem mit Fällen um die Sozialversicherungen, den Kindes- und Erwachsenenschutz sowie die Sozialhilfe befasst. Gabriel Weber tritt altershalber zurück, nach der Kantonsverfassung können Glarner Regierungsräte, Richter und Ständeräte nur bis zur Landsgemeinde oder zur Jahresmitte nach ihrem 65. Geburtstag im Amt bleiben.
Die 53er-Männer treten ab
Noch drei weitere Richter haben Jahrgang 1953 und erreichen die Altersgrenze vor dem 1. Mai. Auch sie können für die Gesamterneuerungswahlen an der Landsgemeinde also nicht mehr kandidieren. Im Verwaltungsgericht ist dies Hans-Jakob Schindler aus Rüti, seit 1994 dabei und Vizepräsident der ersten Kammer. Im Kantonsgericht erreicht Matthias Luchsinger, Mitglied der zweiten Zivilkammer und aus Schwanden, die Altersgrenze, der 2010 erstmals gewählt wurde. Und im Obergericht muss aus dem gleichen Grund Präsident Thomas Nussbaumer aus Ennenda zurücktreten. Er ist seit 1990 im Obergericht und seit 2014 dessen Präsident. Weitere Rücktritte seien bisher nicht bekannt, heisst es im Gerichtshaus auf Anfrage der «Südostschweiz».
Altersguillotine wird überprüft
Die 1998 von der Landsgemeinde eingeführte Altersguillotine könnte aber bald fallen. 2016 hat der Landrat bei der Regierung einen Bericht zu möglichen Alternativen bestellt. Namentlich sei die Möglichkeit zu prüfen, statt des Alters die Amtszeit zu beschränken.
Bei den Wahlen im ersten Halbjahr 2018 wird die Altersgrenze sicher noch gelten. Für ihre Abschaffung müsste die Landsgemeinde die Verfassung ändern. Wie Ratsschreiber Hansjörg Dürst früher sagte, liegt aber der bestellte Bericht frühestens im Herbst 2018 vor. Nicht gültig ist die Grenze 65 für den Nationalrat, er wird nach Bundesrecht gewählt.
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