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Parkplatzpolemik: Gemeinde Glarus verweist auf das Gesetz

Auf Landwirtschaftsland kann man keine Parkplätze bewilligen. Darauf habe der Kanton beharrt, sagt die Gemeinde nach dem Rückbau eines «Bauinstallationsplatzes» in Netstal. Abhilfe bringe erst der neue Zonenplan.

Fridolin
Rast
20.10.17 - 04:30 Uhr
Politik
Vorerst gibt es auf dem ehemaligen Bauinstallationsplatz in Netstal keine neuen Parkplätze.
Vorerst gibt es auf dem ehemaligen Bauinstallationsplatz in Netstal keine neuen Parkplätze.
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«Recht ist gut, Weitsicht ist besser.» So endet der Leserbrief von Hans Peter Spälti aus Netstal zur nicht erteilten Baubewilligung für einen Parkplatz. Die Gemeinde hätte sich auf einen Ausnahme-Artikel stützen können, verweist der frühere Netstaler Bauverantwortliche aufs Gesetz.

In einer zweiseitigen Medienmitteilung hat gestern die Gemeinde Glarus darauf reagiert und erklärt, warum sie das Recht habe anwenden müssen. Und wie es nun weitergehen soll mit den Parkplätzen für die kürzlich erweiterte Arztpraxis der Gebrüder Hunold.

Alle hätten das gleiche Ziel, beteuert der Gemeinderat in der Mitteilung: eine bessere Parkplatzsituation im Tschuoppis-Quartier und für die Arztpraxis. Die Gemeinde wolle eine «korrekte, möglichst zeitnahe und partnerschaftliche Lösung» und biete «innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen pragmatische Lösungen an».

Trotz Nicht-Bewilligung gebaut

Innerhalb des Gesetzes sei der Parkplatz aber erst, wenn der neue im September 2016 von der Gemeinde erlassene Zonenplan vom Kanton bewilligt ist. Dort liegt dieser aktuell, in Kraft treten könne er im Lauf von 2018, erwartet der Gemeinderat. Und er verweist darauf, dass der Kanton auf dem Noch-Landwirtschaftsland klar entschieden habe: «nicht bewilligungsfähig». Weshalb der Gemeinderat den Parkplatz unter dem alten Recht schlicht nicht habe bewilligen dürfen.

Nun will der Gemeinderat die Antragsteller zu einem «wie weiter» einladen. Bei dem Gespräch scheint aus Sicht der Gemeinde Etliches zu klären zu bleiben. Unter anderem zu den Eigentumsverhältnissen am fraglichen Boden, der nicht den Gebrüdern Hunold gehört, sowie dem Unterhalt eines künftigen Parkplatzes.

Die Bauherren hätten mit dem Bau des Parkplatzes trotz Nicht-Bewilligung begonnen und darauf einen Baustopp verfügt bekommen, blickt der Gemeinderat zurück. Worauf die Bauherrschaft habe mitteilen lassen, es handle sich um einen «Bauinstallationsplatz», der «umgehend» nach den Bauarbeiten zurückgebaut werde. Ein Versprechen, dem offenbar die Bauherren zwei Monate nach Ende der Bauarbeiten und erst auf Druck der Abteilung Hochbau nachkamen.

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