So wurde an der Landsgemeinde abgestimmt
Wir tickern für Euch von der Glarner Landsgemeinde.
Wir tickern für Euch von der Glarner Landsgemeinde.
Unsere Glarner TVSO-Crew hat alles im Kasten - jetzt gehts ans Schneiden! Heute Abend um 18 Uhr könnt Ihr die Spezialsendung zur Landsgemeinde auf TV Südostschweiz sehen.
12.55 Uhr
Damit ist die Traktandenliste durch:
Ausserdem wurde schliesslich die Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes angenommen, mit folgenden Wortmeldungen:
Rolf Blumer, Glarus, beantragt, den Artikel abzuändern. Er beantragt die Mehrwertabschöpfung auf 20 Prozent festzulegen und das Wort "mindestens" zu streichen. Er befürchtet andernfalls zeitintensive Zusatzschlaufen in der Praxis und viel Zusatzarbeit für die Juristen. Die Politik solle sich hier möglichst zurückhalten und den Bauwilligen gute Rahmenbedingungen lassen.
Priska Müller-Wahl, Niederurnen, beantragt, die Höhe der Mehrwertabgabe auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Im Kanton Glarus gebe es viel mehr Rückzonungen als in anderen Kantonen. Einen Teil dieser Rückzonungen müssten die Gemeinde teuer entschädigen. Ausserdem sollen keine Steuergelder für solche Finanzierungen verwendet werden. Schliesslich gehe es bei der Mehrwertabgabe um eine Gewinnabgabe.
Markus Schnyder, Netstal, beantragt den Antrag von Rolf Blumer, Glarus, auf Abänderung zuzustimmen. Auch er will, dass das Wort "mindestens" gestrichen wird. Es verwirre mehr, als es hilft. Eine präzise Regelung würde mehr Klarheit und Verständnis schaffen.
Toni Gisler, Linthal, beantragt, das Kaufrecht in der Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes zu streichen. Man dürfe privaten Eigentümer kein Kaufrecht aufzwingen. Ein Kaufrecht ist kein Kaufvertrag mit gegenseitiger Willensäusserung. Die Eigentums- und Bodenrechte habe man sich während vieler Jahre hart erarbeitet. Ausserdem ist es nicht die Aufgabe des Staates, sich in die Privatangelegenheiten der Glarner Bevölkerung einzumischen.
Peter Landolt-Fischli, Näfels, beantragt, den Artikel 33b, Absatz 2, Ziffer b und c zu streichen und das eidgenössische Gesetz nicht ohne Not zu verschärfen. Schon heute würden Grundstücksbesitzer viel Geld zahlen – beispielsweise Grundstückssteuer und Vermögenssteuer. Auch wenn er Land verkaufe fallen bereits viele Kosten an. Die Zeche müssten am Ende ohnehin die Mieter zahlen. Denn wenn für Grundstücksbesitzer höhere Kosten entstünden, würden diese auf die Mieter abgewälzt. Geplante Projekte könnten sogar durch die höheren Kosten verhindert werden. Es könne nicht sein, dass jemand, der etwas entwickeln will, erst etwas in den Sack der Gemeinde stecken muss.
Fridolin Luchsinger, Schwanden, beantragt dieser Gesetzesänderung unverändert zuzustimmen. Werde die Mehrwertabschöpfung gestrichen, würden die Steuerzahler zur Kasse gebeten. Der Mehrwert sei ein politischer Entscheid. Und, dass ein Teil des Mehrwertes der Öffentlichkeit zukomme, sei schlicht gerecht.
Christoph , Obstalden, beantragt, den Grenzwertabstand in der Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes anzupassen. Diese Gesetzesänderung zeige, dass wichtige Details in der Vorbratung nicht behandelt wurden. Unnötige und aufgezwungene Grundbucheinträge seien zu vermeiden.
Peter Rothlin, Oberurnen, beantragt der Landsgemeinde, den Artikel 33a zum Kaufrecht zu streichen und das Votum von Toni Gisler zu unterstützen. Beim Kaufrecht gehe es nur um kommerzielle Interessen. Denn im Fall von Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden greife schon heute das eidgenössische Enteignungsgesetz. Der Wohnungsmarkt funktioiere heute bereits gut. Wohneigentum stosse auf grosses Interesse und das Horten von Bauland sei nicht so extrem wie gesagt. Bodenbesitzer bauen freiwillig, wenn ihnen sinnvolle Projekte geboten werden. Die Leute zwingen bringe nichts.
Christian Marti, Schwanden, folgt dem Votum seines Vorredners, Fridolin Luchsinger. Man werde in den kommenden Jahren gezwungen sein, auszuzonen. Es brauche die Mehrwertabgabe, wie sie vom Landrat vorgeschlagen wurde. Die Abgabe könne auch erhöht werden, aber auf keinen Fall gesenkt.
Christian Büttiker, Glarus, beantragt der Landsgemeinde, den Antrag der Grünen zu unterstützen. Die Nutzung von Raum sei immer von öffentlichem Interesse. Mindestens 30 Prozent seien gefordert, weil es bei der Raumplanung nicht um den Eigennutz gehe. Die Entschädigungen an die Gemeinde seien nicht ungerecht. Es gehe um unseren Lebensraum, der gemeinsam gestaltet werden soll.
Simon Trümpi, Glarus, ist der Ansicht, das Glarnerland brauche ein klares und einfaches Gesetz, dass praktikabel ist. Die Mehrwertabgabe von 20 Prozent soll bei Einzonungen gelten, jedoch nicht bei Auf- und Umzonungen. Ausserdem solle das Kaufrecht gestrichen werden. Es sei einseitig, benachteilige Bürger und greife zu weit ins Eingentum von Privaten ein.
Hansjörg Marti, Haslen, beantragt der Vorlage ohne Änderungen zuzustimmen. Alle Anträge vom Landrat seien anzunehmen. Die Erträge seien ganz klar zweckgebunden - für raumplanerische Massnahmen. Die Richtlinien müssten von den Gemeinden noch ganz klar festgelegt werden, damit es später nicht wie auf einem Basar zu und hergeht. Heute sei es aber unseriös und falsch, sich auf 20 oder 30 Prozent festzulegen.
Röbi Marti, Riedern, beantragt, der unveränderten Vorlage zuzustimmen. Es brauche ein Gesetz, das stimmig ist. Es werde Angst gemacht, dass Gemeinden einfach enteignen könnten. Dies ist aber schlicht unwahr. Ihnen sollen lediglich die passenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es werde immer Auszonungen geben, die zu entschädigen sind. Dabei zahle entweder jener, der von der Mehrwertabgabe profitiere oder die Steuerzahler. Spätestens wenn der Topf leer ist, würden die Steuerzahler zur Kasse gebeten.
12.40 Uhr
Auch auf Twitter wird die Landsgemeinde fleissig mitverfolgt:
12.20 Uhr
Auch bei der Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation des Kanton Glarus (Kantonalisierung des Schlichtungswesen) folgte die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates.
Kaspar Krieg, Niederurnen, beantragt, die Änderung dieses Gesetzes abzulehnen. Es werde davon ausgegangen, dass die Prozesse effizienter und somit kostengünstiger gestaltet werden könnten. Das Gegenteil würde aber der Fall sein. Diese Änderung führe zu Überlastungen und Leerzeiten. Die heute gut funtionierenden Sturkturen sollen nicht geändert werden. Nicht zuletzt deswegen, weil man die Konsequenzen einer kantonalen Schlichtungsbehörde nicht abschätzen könne.
Hansruedi Forrer, Luchsingen, beantragt, dem Geschäft zuzustimmen. Die Gemeinden würden durch die neue Organisation entlastet. Er spricht sich aber getreu dem Motto "schlichten statt richten" dafür aus, die Gespräche in einem normalen Büro zu führen, nicht in einem Gericht. Der Gang dorthin sei auch leichter, als der Gang ins Gericht.
Franz Landolt, Näfels, beantragt, diese Gesetzesänderung abzulehnen. Wenn man Niederschwelligkeit und Bürgernähe erreichen wolle, müsse man die heutige Organisation beibehalten. Es sollte einfach ablaufen und dies ist nur möglich, wenn möglichst wenig Juristen involviert sind. Schliesslich gehe es nicht um eine Rechtsprechung, sondern darum, eine Übereinkunft zu finden.
Martin Laupper, Näfels, bittet die Landsgemeinde den Antrag abzulehnen. Alles solle so belassen werden, wie es ist. Er versteht nicht, warum man das gut funktionierende Laiensystem aufgeben und durch proffessionelle Strukturen ersetzt soll.
Matthias Vögeli, Rüti, beantragt, diese Gesetzesänderung anzunehmen. Es gehe dabei um eine Vereinfachung des gesamten Schlichtungswesens. Es sei wichtig, dass Vermittler unabhängig und neutral entscheiden können. Sie sollen schlichten und nicht richten. Mit dieser Änderung können sich die Vermittler schlisslich auf ihre Kerntätigkeit konzentrieren, womit automatisch die Gerichte entlastet würden.
Mathias Zopfi beantragt, den Antrag des Landrats zu folgen und die Änderung des Gesetzes anzunehmen. Die Gerichte würden unter einer hohen Arbeitsbelastung leiden. Deshalb sei jede Schlichtung, die dann nicht vor Gericht landet, eine echte Entlastung. Die Bürgernähe ginge durch die Änderung nicht verloren. Es würden die gleichen Leute an den Stellen arbeiten, nur nicht mehr im Auftrag der Gemeinden. Ein weiterer Vorteil sei auch, dass es nur noch eine Kontaktnummer für alle Anliegen gebe.
11.50 Uhr
Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung wurde angenommen, wie das Gesetz über die politischen Rechte und der Beitrag von maximal 2.2 Millionen Franken an Kandidatur, Organisation und Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 in Mollis.
Apropos Ablehnung des Burkaverbots im Kanton Glarus:
11.15 Uhr
Die Landsgemeinde lehnt den Memorialsantrag Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts ab. Somit wird im Kanton Glarus kein Burkaverbot eingeführt.
Nina Landolt, Näfels, benatragt diesen Memorialsantrag abzulehnenen. Sie wolle ein Land, das Freiheiten toleriert und nicht verhindert. Auch in solchen Fällen, wenn es nicht jedem gefällt.
Peter Aebli, Glarus, bittet die Landsgemeinde den Antrag abzulehnen. Grund für ihn ist, dass seiner Meinung nach Kleidervorschriften nicht in die Verfassung gehören. Bei der Debatte handle es sich ausserdem um eine Phantomdiskussion.
Ronald Hämmerli, Bilten, beantragt, diesen Memorialsantrag anzunehmen. Dieses Gesetz sei ein absolutes Muss. Alleine schon zur Identifizierung der Person sei es nötig, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu zeigen. Das gelte auch für Hooligans. Ausserdem könne man mit dem Verhüllungsverbot Richtlinien für die Jungend schaffen und unsere Nachkommen schaffen.
Regula N. Keller, Ennenda, beantragt, diesen Memorialsantrag abzulehnen. Mit einem JA zum Verhüllungsverbot werde eine Kleidervorschrift geschaffen. Und genau damit werde ein Zwang geschaffen. Hierbei gehe es nur um Symbolpolitik. Stattdessen solle man sich mit den wirklichen Problem der heutigen Zeit beschäftigen.
Hans Speck, Netstal, beantragt diesen Memorialsantrag anzunehmen. Der Antrag sei gut durchdacht. Damit werde ein Gesetz geschaffen, das die Menschen die Spielregeln unseres Landes respektieren lässt. Nämlich da, wo die Menschen sich in die Augen schauen.
Margrit Brunner, Glarus, spricht als Bürgerin eines freien Landes. Sie will, dass die Landsgemeinde dem Antrag vorbehaltlos zugestimmt. Eine Burka sei kein religiöses Symbol, sondern ein frauenfeindliches Symbol. Die Religionsfreiheit werde nicht davon tangiert. Eine Burka sei ein Instrument zur Unterdrückung der Frau in den betreffenden Kulturen. Hier aber gelte eine freiheitliche Kultur. Wer eine Burka trage, respektiere die hier geltenden Werte nicht. Sie will ein Verhüllungsverbot, bevor das Problem im Kanton überhaupt vorkommt. Sie will vorrausschauend klären, was man in der Glarner Gesellschaft.
Herr Schneider, Schwanden, beantragt diesen Memorialsantrag abzulehnen. Jeder solle hier seine Freiheit ausleben können, solange niemand Schaden davon trägt. Mit diesem Antrag sehe man, dass es uns an Toleranz fehle. Dabei sei doch genau dies der Grundstein der Demokratie. Was die Integration betreffe, sei Toleranz das einzig erfolgreiche Mittel.
Sybille Thoma, Glarus, beantragt den Antrag anzunehmen. Sie fragt sich, warum man in der Schweiz über so etwas abstimmen soll. Warum gibt es in anderen Ländern, in denen es viel mehr Burkaträgerinnen gibt, bereits ein Burka-Verkaufsverbot und hier in der Schweiz ist des noch fraglich. Man wisse zu wenig über die Frauen, die Burka tragen und die Bedeutung dahinter.
Pascal Vuichard, Mollis, beantragt, diesen Memorialsantrag abzulehnen. Das Glarnerland könne auf seine Fortschrittlichkeit und die progressive Politik stolz sein. Genau dies mache die Landsgmeinde aus. Man beschäftige sich mit nötigen Gesetzen, die den Kanton weiterbringen und nicht in seiner Entwicklung hindern.
Mathias Zopfi, Engi, beantragt, das unnötige Verbot abzulehnen. Es handle sich bei dem Thema allgemein um eine Scheindebatte. Er fragt: Warum sollte da ein nicht betroffener Kanton wie Glarus da vorbrechen? Auch das sicherheitspolitische Argument lässt er nicht gelten. Hooligans habe man mit dem Hooligan-Konkordat im Griff.
Andrea Bettiga, Ennenda, beantragt diesen Memorialsantrag abzulehnen. Bei dieser Debatte gehe es um Werte und Kultur. Man habe für die Freiheit in unserem Lande gekämpft. Deshalb solle man auch dabei bleiben. Das Verhüllungsverbot ist eine nationale Angelegenheit. In den kommenden Jahren werde es eine nationale Abstimmung dazu geben. Aus diesem Grund solle man den ersten Schritt dem Staat überlassen.
11.00 Uhr
Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates bezüglich der Änderung des Steuergesetzes - das Wort wurde nicht verlangt.
Auch zur Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2018 folgt die Landsgemeinde dem Antrag des Landrates. Das Wort wird nicht verlangt.
10.55 UhrAndré Pichon (SVP) aus Mühlehorn wurde ins Obergericht gewählt.
Roger Feuz (FDP) aus Ennenda wurde ins Obergericht gewählt.
Jolanda Hager (FDP) aus Niederurnen wurde ins Verwaltungsgericht gewählt.
Andreas Kreis (Grüne) aus Glarus wurde ins Kantonsgericht gewählt.
Anita Staub-Tremp (SVP) aus Bilten wurde ins Kantonsgericht gewählt.
9.30 Uhr
Jetzt geht es los mit der Landsgemeinde! Alle Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem Zaunplatz mitten im Hauptort Glarus.
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Super Ticker ... nach über…
Super Ticker ... nach über einer Stunde noch immer gähnende Leere ... :-(