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Lawinengefahr: Wie die Alpinpolizei Unfälle untersucht und Sicherheit gewährleistet

Gespür für Mensch und Natur: 13 Personen arbeiten in Graubünden als Alpinpolizistin oder Alpinpolizist. Doch was beinhaltet dieser Job genau?

Bündner Woche
04.03.26 - 13:50 Uhr
Menschen & Schicksale
Wind und Wetter ausgesetzt: Alpinpolizistinnen und -polizisten arbeiten mit und in der Natur.
Wind und Wetter ausgesetzt: Alpinpolizistinnen und -polizisten arbeiten mit und in der Natur.
Bild: zVg

Von Andri Dürst

«Zusammen mit der Staatsanwaltschaft klärt die Alpinpolizei die genauen Umstände des Lawinenunfalls ab.» Diese Zeile stammt aus einer Meldung der Kantonspolizei Graubünden vom Januar. Sie teilte mit, dass eine Tourengruppe am Piz Badus von einer Lawine erfasst wurde und eine Person dabei ums Leben kam. Im Februar wiederum war zum Beispiel eine Meldung aus Davos zu einem Lawinenniedergang im Parsenngebiet zu lesen. Dort heisst es: «Im Einsatz standen 16 Mitarbeiter der Parsennbahnen, fünf Mitglieder der SOS-Rettungsstation, Bergretter des SAC mit drei Lawinensuchhunden, eine Rega-Crew und Swiss Helicopter, die Alpinpolizei sowie rund zwanzig freiwillige Helferinnen und Helfer.» Während SAC, Rega und so weiter wahrscheinlich jedem und jeder etwas sagen, schaut es bei der Alpinpolizei schon etwas anders aus. Was macht diese Einheit genau? Die «Büwo» ging dieser Frage nach.

Ausrücken in die Höhe

Auskunft gibt Andreas Boner. Er sitzt in seinem Büro im Polizeiposten Davos. Aus dem Fenster sieht man die Skilifte am Bolgenhang, auch die Jakobshornbahn ist ersichtlich. Schneesport und Polizeiarbeit sind manchmal sprichwörtlich sehr nahe beieinander. So ist es auch bei der Alpinpolizei. «Wir sind momentan 13 Polizistinnen und Polizisten im Kanton, die der Alpinpolizei angehören. Organisatorisch sind wir der Sicherheitspolizei angegliedert», erklärt Andreas Boner. Er ergänzt, dass die Alpinpolizei im Milizsystem funktioniere, sprich, dass alle Mitglieder ihren angestammten Beruf im Polizeidienst haben und bei Bedarf aufgeboten würden.

«Die Alpinpolizei kommt dann auf Platz, wenn es einen Lawinenniedergang mit Vermissten gibt, oder je nachdem auch bei tödlichen Skiunfällen auf Pisten», umreisst der Polizist das Aufgabengebiet. «Wir sind aber nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer im Einsatz. Übers ganze Jahr gesehen leisten wir etwa 40 Einsätze.» Doch damit ist die Arbeit der Alpinpolizei noch nicht getan: Sie schult auch das Personal der Polizeiposten in Sachen Unfallaufnahme. «Kollisionen auf der Piste sind erst ab einer schweren Körperverletzung ein Offizialdelikt. Trägt man leichte Körperverletzungen davon, ist es ein Antragsdelikt. Beteiligte müssen also von sich aus den Unfall melden, damit ein Verfahren eingeleitet wird», erklärt der Freund und Helfer. 

Dokumentieren als Hauptaufgabe

Zurück zu den Lawinenniedergängen. Andreas Boner selber war beim Vorfall im Parsenngebiet vor Ort. «Oft erreicht uns in solchen Fällen eine Meldung, allerdings fehlen anfänglich oft noch einige Angaben. In einem solchen Fall wie bei demjenigen auf Parsenn rücken wir dann aus: Wir gehen mit der Skiausrüstung zur Bergbahn, fahren hoch und begeben uns zum Schadensplatz.» Je nach Situation vor Ort helfe man bei der Suche nach Verschütteten mit. Hauptaufgabe aber sei es, den Vorfall festzuhalten und zu dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos oder mit Angaben zu der Verschüttungstiefe. «Der daraus entstehende Rapport ist eine wichtige Grundlage für Versicherungen und – sofern ein Strafverfahren eingeleitet wird – für die Staatsanwaltschaft», erklärt Andreas Boner. Was heisst das nun aber für diejenigen, die eine Lawine ausgelöst haben? «Meist werden solche Verfahren eingestellt. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Bergführer oder eine andere Leitungsperson eine Gruppe führt und dann ein Lawinenunfall passiert – dann wird in der Regel diese Leiterin oder dieser Leiter angeklagt.» Und auch die Bergbahngesellschaften würden unter Umständen genau unter die Lupe genommen. «Sind die Blinklichter an den Talstationen bei einer Lawinengefahrenstufe 3 und grösser eingeschaltet? Sind gesperrte Pisten am Einstieg korrekt abgetrennt und signalisiert? Solche Fragen gilt es auch zu klären.» 

Trittsicher: Im Sommer gehören Kletterkurse zur Weiterbildung.
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Bild: zVg
Weisse Gefahr: Auch bei Lawinenabgängen müssen Angehörige der Alpinpolizei wissen, was sie zu tun haben.
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Bild: zVg

Bei Einsätzen im freien Gelände gilt natürlich, dass die Alpinpolizistinnen und -polizisten auch auf ihre eigene Sicherheit achten müssen. «Kürzlich war bei der Kantonspolizei Graubünden ein Schneesportler als vermisst gemeldet worden. Der Vermisste wurde dann Tage später tot unter einer Lawine im Val d'Arlas bei Pontresina gefunden. Dort konnten wir wegen des Wetters zuerst auch keine Helikopterflüge unternehmen», erzählt Andreas Boner. Bei Lawinenniedergängen mit verschütteten Personen sei aber ohnehin immer die Alpine Rettung dabei, in Skigebieten seien oft auch SOS-Posten als Unterstützung an Ort und Stelle.

Was man mitbringen sollte

Wie kommt man nun aber als Polizist oder Polizistin in diese doch etwas spezielle Einheit? «Wenn jemand aus dem bestehenden Team austritt, kann man sich für die frei werdende Stelle bewerben. Wer infrage kommt, wird auf die Bergtauglichkeit getestet», antwortet Andreas Boner. Privat Skitouren zu machen oder gerne klettern zu gehen, sei also sicher nicht verkehrt. Umgekehrt könne die Arbeit bei der Alpinpolizei, aber auch einen Einfluss auf das Hobby haben, merkt er an: «Wenn man an gewissen Vorfällen hautnahe dran ist, denkt man auch mehr über das eigene Risikoverhalten nach.» 

Noch eine Komponente sei bei der Arbeit in der Alpinpolizei wichtig: der Umgang mit dem Tod. «Oft können wir Vermisste nur noch tot bergen. Hin und wieder stehen wir danach im Austausch mit den Angehörigen. Es kam auch schon vor, dass wir mit Hinterbliebenen im Sommer an die Unfallorte gegangen sind. Viele können so den Verlust besser verarbeiten.» Den Angehörigen auf diesem Weg zu helfen, das sei sicher etwas vom Dankbarsten an diesem Job, resümiert Andreas Boner.

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