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St. Galler Jäger künden Anzeigen wegen Stacheldrahtzäunen an

Bis Herbst müssen viele Stacheldrahtzäune im Kanton verschwinden. Noch immer gebe es «hunderte, wenn nicht tausende Kilometer Stacheldraht», kritisiert aber der Verband Revier Jagd St. Gallen – und kündigt Anzeigen gegen die Grundeigentümer an.

Agentur
sda
25.04.25 - 14:59 Uhr
Linthgebiet
Im Kanton St. Gallen sind sie verboten: Nicht mehr benötigte Zäune aus Stacheldraht bilden eine grosse Gefahr für Wildtiere.
Im Kanton St. Gallen sind sie verboten: Nicht mehr benötigte Zäune aus Stacheldraht bilden eine grosse Gefahr für Wildtiere.
Bild: Keystone

2019 wurde im Kanton St. Gallen mit 11'000 Unterschriften die Initiative «Zäune als Todesfallen für Wildtiere» eingereicht. Im Kantonsrat setzte sich im April 2021 nach einigem Hin- und Her ein Gegenvorschlag durch, der das zentrale Anliegen des Volksbegehrens erfüllte.

Inzwischen ist Stacheldraht im ganzen Kantonsgebiet verboten. Eine Ausnahme gibt es nur für Rindviehweiden in Sömmerungsgebieten. Für den Rückbau der oft nicht mehr benötigten Zäune sah das Gesetz eine Übergangszeit von vier Jahren vor. Diese Frist läuft im Oktober ab.

Kurz nachdem das Gesetz in Kraft trat, hätten sich Grundeigentümer an den Rückbau von Stacheldraht gemacht, teilte der Verband Revier Jagd St. Gallen mit. Leider sei dieses Engagement «rasch verebbt».

Musteranzeigen bereitgestellt

Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist gebe es immer noch «hunderte, wenn nicht tausende Kilometer Stacheldraht» in und ausserhalb des Waldes. Dieser sei nicht nur für Wildtiere, sondern auch für Wanderer und Biker eine flächendeckende Gefahr.

Die Jägerinnen und Jäger zeigten sich bereit, beim Rückbau von Stacheldrahtzäunen aktiv mitzuhelfen, heisst es in der Mitteilung. Gleichzeitig sei der Verband entschlossen, nach Ablauf der Übergangsfrist den Rückbau über Meldungen an das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) durchzusetzen.

Dazu würden Musteranzeigen bereitgestellt, die kantonsweit über das Netzwerk des Initiativkomitees gestreut werden. Im entsprechenden Gesetzesartikel seien Bussen von bis zu 20'000 Franken vorgesehen, wenn «ein verbotener Zaun oder eine verbotene Absperrung aus Stacheldraht oder ähnlichen spitzen oder scharfkantigen Materialien» erstellt werde.

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