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Kulturanbieter werden vom Kanton unterstützt

Der Glarner Regierungsrat hat beschlossen, einen Unterstützungsfonds für den Kulturbereich in der Höhe von 150`000 Franken zu errichten. Auch der Bund unterstützt den Kanton mit 351'000 Franken für Soforthilfen.

Südostschweiz
07.04.20 - 17:22 Uhr
Kultur
Kulturinstitutionen sind stark von dem geltenden Veranstaltungsverbot betroffen.
Kulturinstitutionen sind stark von dem geltenden Veranstaltungsverbot betroffen.
PIXABAY

Der Bundesrat hat weitreichende Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus getroffen. Vom geltenden Veranstaltungsverbot sind Kulturinstitutionen und Kulturschaffende direkt und stark betroffen. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, hat der Bundesrat Gelder in der Höhe von 280 Millionen Franken gesprochen.

So stellt der Bund dem Kanton Glarus etwa einerseits 351'000 Franken für Soforthilfen und zinslose Darlehen zur Verfügung, andererseits übernimmt der Bund – in einem Gesamtvolumen von maximal 509'000 Franken – die Hälfte der Ausfallentschädigungen, welche der Kanton Glarus ausschüttet. Der Regierungsrat habe eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur genehmigt, welche die Modalitäten dazu regle, heisst es in einer Medienmitteilung.

150'000 Franken Unterstützungsfonds

Für die Finanzierung des Kantonsanteils an den Ausfallentschädigungen im Kulturbereich schafft der Regierungsrat einen Spezialfonds. Analog zum Vorgehen zur Unterstützung der Glarner Wirtschaft wird dieser mit Mitteln aus den Steuerreserven alimentiert. Gemäss vorläufiger Einschätzung des Departements Bildung und Kultur (DBK) könnten insgesamt bis zu 300'000 Franken an Ausfallentschädigungen nötig werden, was eine Fondseinlage von 150'000 Franken erfordert. Nicht benötigte Mittel gehen später zurück in die Reserven. Die Beteiligung des Kantons an den Unterstützungsleistungen zugunsten der Glarner Kultur passt zum Ziel des Regierungsrates, die Funktionstüchtigkeit der lokalen Wirtschaft zu sichern.

Kulturschaffende, die im Kanton Glarus Wohnsitz haben, beziehungsweise Kulturinstitutionen, die ihren Sitz im Kanton Glarus haben, können bei der Fachstelle Kulturförderung eine Ausfallentschädigung oder auch Soforthilfe, das heisst einen Antrag für rückzahlbare zinslose Darlehen, beantragen. (abr)

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