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Einführungsklassen und mehr Lohn: Das möchte die Regierung im Schulgesetz anpassen

Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Volksschulgesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dabei geht es unter anderem um die Wiedereinführung von Einführungsklassen und Lohnanpassungen.

20.09.24 - 04:30 Uhr
Graubünden
Besser auf einzelne Schülerinnen und Schüler eingehen können: Mit der Teilrevision des Schulgesetzes soll das Führen von Kleinklassen wieder möglich sein.
Besser auf einzelne Schülerinnen und Schüler eingehen können: Mit der Teilrevision des Schulgesetzes soll das Führen von Kleinklassen wieder möglich sein.
Bild Livia Mauerhofer
Nach der Totalrevision des Bündner Volksschulgesetzes im Jahr 2012 werden erneut Anpassungen im Schulgesetz nötig. Das schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Die veränderten gesellschaftlichen Bedürfnisse und die grossen technologischen Fortschritte würden dies nötig machen. Die Regierung hat nun zuhanden des Grossen Rates eine Botschaft verabschiedet, die dieser in der Dezembersession behandeln wird. Dabei geht es um die folgenden Punkte: 

Mehr Spielraum für sonderpädagogische Massnahmen

Mit der Teilrevision des Schulgesetzes und der Schulverordnung sollen die Schulträgerschaften wieder mehr Handlungsspielraum beim Führen von Einführungsklassen (EK) haben – hier wird der Unterrichtsinhalt des ersten Primarschuljahres auf zwei Schuljahre verteilt – sowie weitere sonderpädagogische Massnahmen anbieten können. Vor dem Inkrafttreten des aktuellen Schulgesetzes gab es in vielen Schulen Einführungsklassen, im Schuljahr 2012/13 wurden nur noch in fünf Schulträgerschaften separative EK und in zwei Schulträgerschaften integrative EK geführt. Dies soll jetzt wieder geändert werden – gemeinsam mit der Ermöglichung von weiteren sonderpädagogischen Massnahmen.

Verbesserung der Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen

In der Revision ist vorgesehen, die Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen zu verbessern und diese den Ostschweizer Kantonen anzugleichen. Das bedeutet, dass die Mindestlöhne angehoben werden und auch für Teilzeitangestellte eine Altersentlastung gewährt wird.

Förderung von Lagern mit externen Übernachtungen

Führen Schulen spezielle Unterrichtseinheiten wie Projekttage, Exkursionen oder Klassenlager durch, so können gemäss Bundesgerichtsurteil den Erziehungsberechtigten aktuelle Kosten in der Höhe von maximal 10 bis 16 Franken pro Tag in Rechnung gestellt werden – also der Betrag, den sie durch die Abwesenheit der Kinder einsparen. Weil vor allem mehrtägige Aktivitäten mit externen Übernachtungen die soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler stärken und gleichzeitig höhere Kosten verursachen, soll der Kanton künftig solche Aktivitäten finanziell unterstützen, wie es in der Mitteilung heisst.

Kindergarten: Besuchsobligatorium und bessere Anstellungsbedingungen

Der Kindergarten soll den anderen Stufen der Volksschule angeglichen werden. Dazu schlägt die Regierung neben einem Besuchsobligatorium eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen sowie der organisatorischen Rahmenbedingungen vor: So soll das Pensum auf allen Stufen der Volksschule in Lektionen statt in Präsenzzeiten entlöhnt werden, wobei das Pensum nicht nur den zu erteilenden Unterricht, sondern auch die Vor- und Nachbereitungszeit umfasst.

Spitalschulen

Die Regierung möchte die Belange der Spitalschulen explizit regeln und deren Weiterführung sichern, indem die Administration und die Sicherstellung der Finanzierung vereinfacht werden. Bis Ende 2015 erfolgte die Finanzierung mit einer Kostenbeteiligung der Schulträgerschaften sowie einer Übernahme des Restdefizits durch den Kanton. Ab 2016 wurden die Kosten der Spitalschulen – Kantonsspital und Jugendstation der Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden – nur noch den Schulträgerschaften in Rechnung gestellt. Einige von ihnen hätten sich in der Folge geweigert, diese Kosten zu übernehmen, schreibt der Kanton. Als Gründe dafür wurden der eher kurze Spitalaufenthalt sowie das vorgängig aufwendige Einholen einer Kostgutsprache genannt.

Mehr Geld für die Informations- und Kommunikationstechnologie

Weil die Kosten für die Informations- und Kommunikationstechnologie in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind, soll der Kanton die Schulträgerschaften in diesem Bereich künftig stärker finanziell unterstützen. 

Anhörungsrecht und Unterrichtsberechtigungen

Weiter soll neu das Anhörungsrecht der Schülerinnen und Schüler gesetzlich verankert werden. Zudem sieht die Revision bei der Erteilung von Unterrichtsberechtigungen mehr Kompetenzen für die Regierung vor.

Die Regierung plant, die Teilrevision des Schulgesetzes zusammen mit den Änderungen der dazugehörigen Schulverordnung am 1. August des kommenden Jahres in Kraft zu setzen. (red)

Simone Zwinggi ist Redaktorin bei Zeitung und Online. Nach einem Sportstudium wendete sie sich dem Journalismus zu. Sie ist hauptberuflich Mutter, arbeitet in einem Teilzeitpensum bei der «Südostschweiz» und hält Anekdoten aus ihrem Familienleben in regelmässigen Abständen im Blog Breistift fest.

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