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Beschwerde ist vom Tisch: Entwässerungsprojekt Braunwald hat endlich grünes Licht

Dem Baustart für den Entwässerungsstollen in Braunwald steht nichts mehr im Weg. Eine Beschwerde beim Bundesgericht ist zurückgezogen worden. So ist die Lösung zustande gekommen.

Fridolin
Rast
24.08.24 - 17:00 Uhr
Glarus
Grosses Rutschgebiet auf einer Felswand: So sieht man Braunwald vom gegenüberliegenden Saasberg aus.
Grosses Rutschgebiet auf einer Felswand: So sieht man Braunwald vom gegenüberliegenden Saasberg aus.
Archivbild Fridolin Rast
Das Entwässerungsprojekt Braunwald ist nicht länger blockiert. Die Eigentümer einer Liegenschaft in Linthal haben ihre Beschwerde gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil vom 30. Mai zurückgezogen. Ursprünglich hatten die Eigentümer zweier Liegenschaften sich gegen die Baubewilligung gewehrt. Beide unterlagen vor dem Glarner Verwaltungsgericht, und die einen akzeptierten den Entscheid. Die anderen gelangten noch ans Bundesgericht. Auch sie haben nun aber den Entscheid des Verwaltungsgerichts akzeptiert, womit dieser rechtskräftig geworden ist, wie das Gericht den «Glarner Nachrichten» mitteilt. Das Bundesgericht muss nicht mehr entscheiden.

Die Entwässerungskorporation Braunwald plant einen Entwässerungsstollen, der die Gefahr einer neuen Grossrutschung wie jener von 1999 bannen soll. Gegen das Baugesuch hatten aber im Februar 2022 die zwei Hauseigentümer in Linthal Beschwerde geführt. Beide verlangten eine Verlegung der Bauseilbahn, welche die Stollenbaustelle erschliessen soll. Sie wehrten sich dagegen, dass die Talstation und der Installationsplatz im Stachelberg in Linthal gebaut würden.

Keine weiteren rechtlichen Hürden

Da die Beschwerde zurückgezogen ist, ist mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes auch die Baubewilligung für das Entwässerungsprojekt rechtskräftig. Die Entwässerungskorporation muss keine weiteren rechtlichen Hindernisse überwinden und kann den Baustart vorbereiten.

«Wir sind sehr froh, dass wir dieses Zwischenziel erreicht haben», sagt Markus Hefti, Präsident der Entwässerungskorporation. Man habe mit den Beschwerdeführenden verhandelt und eine Basis für den Rückzug der Beschwerde gefunden, erklärt Hefti weiter.

Respekt vor einem unsicheren Ausgang 

Man habe einen Vergleich mit der Entwässerungskorporation gefunden, erklärt das Ehepaar, das die Beschwerde nun zurückgezogen hat. «Wir sind zwar weiterhin nicht glücklich damit, dass Bauseilbahn und Installationsplatz unmittelbar neben unserer Liegenschaft platziert werden», sagt der Miteigentümer. Aber der Ausgang vor dem Bundesgericht sei wie bei solchen Verfahren immer offen und unsicher gewesen. Ausserdem sei der Druck von Kanton, Korporation und Gemeinde ziemlich gross geworden, die Beschwerde zurückzuziehen.

Zum Inhalt des Vergleichs sagt der Miteigentümer, die Korporation habe zugesichert, einen alten Damm, der das Haus vor Murgängen schützen soll, zumindest im unteren Teil wiederherzustellen. Ausserdem sei eine Entschädigung für den während der Bauzeit reduzierten Mietwert der Liegenschaft zugesichert worden. Diese Entschädigung werde er den Mietenden weitergeben, sagt der Miteigentümer, er möchte aber keine Angaben über die Höhe machen. «Die Immissionen durch Lärm, Staub und Erschütterungen während vier Jahren sind schon gross», erklärt er. Für den Fall, dass Mietende deswegen kündigen würden, habe die Entwässerungskorporation ausserdem zugesagt, bei der Suche nach neuen Mietern oder Mieterinnen zu helfen. 

Die Korporation hofft, ab Herbst 2025 zu bauen

Bis zum Start der Bauarbeiten dürfte allerdings nach Markus Heftis Einschätzung nochmals einige Zeit vergehen. «Unser Ziel ist, in der zweiten Hälfte 2025 den Bau zu beginnen.» Das sei auch realistisch, zeigt er sich überzeugt. Bis dann braucht es offenbar noch Vorbereitungsarbeiten. 

Überprüft würden die Kostenberechnungen nochmals, die man auf Offerten von Unternehmern basiert habe. Der Kanton hatte im Herbst 2022 mitgeteilt, dass neu mit Gesamtkosten von 38,7 Millionen Franken gerechnet werden müsse. Das sind bereits 9,2 Millionen mehr, als man ursprünglich schätzte. Hauptgrund für die höheren Kosten sei die Teuerung. Dazu kämen aber auch Verbesserungen am Projekt, etwa zusätzliche Bohrungen für eine bessere Drainage des Untergrundes. 

Zu überprüfen seien auch zeitliche Abhängigkeiten. Heisst: Die offerierenden Ingenieurbüros und Bauunternehmer waren während des Gerichtsverfahrens auf Warteposition und müssen nun Arbeitskräfte und Maschinen für den Auftrag bereitstellen können.

Erst in fünf Jahren ist die Gefahr gebannt

Mögliche Risiken, deretwegen der Baustart weiter verschoben werden müsste, schätzt Markus Hefti als klein ein.

Ist der Bau einmal begonnen, so rechnet der Korporationspräsident mit knapp vier Jahren eigentlicher Bauzeit. Das heisst, von heute aus gesehen wird die Gefahr eines neuen Grossrutsches in Braunwald in frühestens fünf Jahren gebannt sein. «Das Risiko besteht so lange weiter und ändert sich nicht, bis die Entwässerung es wirksam reduziert», sagt Markus Hefti.

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